DIE REPUBLIK ÖSTERREICH UND DIE REPUBLIK BULGARIEN, im folgenden die „Vertragsparteien“ genannt,
VON DEM WUNSCHE GELEITET, die wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen den beiden Staaten zu entwickeln,
IN DEM BEMÜHEN, auf der Grundlage der Gleichheit und des gegenseitigen Nutzens günstige Bedingungen für Investitionen von Investoren der einen Vertragspartei im Hoheitsgebiet der anderen Vertragspartei zu fördern und zu schaffen,
IN DEM BEWUSSTSEIN, daß die gegenseitige Förderung und der gegenseitige Schutz von Investitionen im Sinne dieses Abkommens Initiativen in diesem Bereich stimuliert,
SIND WIE FOLGT ÜBEREINGEKOMMEN: