Bundesrecht konsolidiert

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Kündigung des Abkommens zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Kaiserlichen Iranischen Regierung über die Aufhebung der Sichtvermerkspflicht für Inhaber von Diplomaten- und Dienstpässen Art. 1

Kurztitel

Kündigung des Abkommens zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Kaiserlichen Iranischen Regierung über die Aufhebung der Sichtvermerkspflicht für Inhaber von Diplomaten- und Dienstpässen

Kundmachungsorgan

BGBl. III Nr. 125/1997

Typ

Vertrag - Iran

§/Artikel/Anlage

Art. 1

Inkrafttretensdatum

06.08.1997

Außerkrafttretensdatum

Index

49/05 Reisedokumente, Sichtvermerke

Text

Bundesministerium

für auswärtige Angelegenheiten

GZ 84.24.01/0005e-IV.2/1997

Verbalnote

Das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten der Republik Österreich entbietet der Botschaft der Islamischen Republik Iran seine Empfehlungen und beehrt sich der Botschaft mitzuteilen, daß Österreich das Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Kaiserlich Iranischen Regierung über Sichtvermerksfreiheit für Inhaber von Diplomaten- und Dienstpässen vom 15. November 1973 *1) kündigt.

Das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 4 drei Monate nach Einlangen der schriftlich auf dem diplomatischen Wege beim anderen Vertragspartner vorzunehmenden Kündigung, dh. am 10. Oktober 1997, außer Kraft.

Das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten benützt diese Gelegenheit, der Botschaft der Islamischen Republik Iran die Versicherung seiner ausgezeichneten Hochachtung zu erneuern.

An die Botschaft der Islamischen

Republik Iran

Wien

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*1) Kundgemacht in Bundesgesetzblatt Nr. 59 aus 1974,

Zuletzt aktualisiert am

18.08.2025

Gesetzesnummer

10006021

Dokumentnummer

NOR12066158

Alte Dokumentnummer

N4199748706L

European Legislation Identifier (ELI)

https://ris.bka.gv.at/eli/bgbl/iii/1997/125/A1/NOR12066158

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