Sichtvermerkspflicht - Aufhebung f. Diplomaten- u. Dienstpässen
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 125 aus 1997,
Artikel eins,
06.08.1997
Bundesministerium
für auswärtige Angelegenheiten
GZ 84.24.01/0005e-IV.2/1997
Verbalnote
Das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten der Republik Österreich entbietet der Botschaft der Islamischen Republik Iran seine Empfehlungen und beehrt sich der Botschaft mitzuteilen, daß Österreich das Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Kaiserlich Iranischen Regierung über Sichtvermerksfreiheit für Inhaber von Diplomaten- und Dienstpässen vom 15. November 1973 *1) kündigt.
Das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 4 drei Monate nach Einlangen der schriftlich auf dem diplomatischen Wege beim anderen Vertragspartner vorzunehmenden Kündigung, dh. am 10. Oktober 1997, außer Kraft.
Das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten benützt diese Gelegenheit, der Botschaft der Islamischen Republik Iran die Versicherung seiner ausgezeichneten Hochachtung zu erneuern.
An die Botschaft der Islamischen
Republik Iran
Wien
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*1) Kundgemacht in Bundesgesetzblatt Nr. 59 aus 1974,