die Weiterleitung von Anfragen, sofern kein Verantwortlicher seinen Sitz in Österreich hat gemäß § 24n Abs. 3 GTelG 2012 im Wege der Nationalen Kontaktstelle für digitale Gesundheit, sowiedie Weiterleitung von Anfragen, sofern kein Verantwortlicher seinen Sitz in Österreich hat gemäß Paragraph 24 n, Absatz 3, GTelG 2012 im Wege der Nationalen Kontaktstelle für digitale Gesundheit, sowie