1. Kompetenzbereich: Berufliches und betriebliches Umfeld |
1.1 Lehrbetrieb |
Die auszubildende Person kann |
1.1.1eins Punkt eins Punkt eins sich im Lehrbetrieb zurechtfinden (zB Sammelplätze, Fluchtwege, Gefahrenbereiche).
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1.1.2eins Punkt eins Punkt 2 die wesentlichen Aufgaben der verschiedenen Bereiche des Lehrbetriebs erklären, die Zusammenhänge der einzelnen Betriebsbereiche und der betrieblichen Arbeits- und Geschäftsprozesse (zB betriebliche Kosten, Warenfluss) darstellen sowie die wichtigsten Verantwortlichen (zB Geschäftsführerin oder Geschäftsführer) nennen.
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1.1.3eins Punkt eins Punkt 3 das betriebliche Leistungsangebot (zB Dienstleistungen, Produkte) und das betriebliche Umfeld, insbesondere Branche, Kundinnen und Kunden, Lieferantinnen und Lieferanten, beschreiben.
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1.1.4eins Punkt eins Punkt 4 die für die Branche des Lehrbetriebes geltenden rechtlichen und technischen Standards bei ihrer Tätigkeit grundlegend erläutern.
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1.2 Duale Ausbildung und lebenslanges Lernen |
Die auszubildende Person kann |
1.2.1eins Punkt 2 Punkt eins die Grundlagen der Ausbildung im Lehrbetrieb und in der Berufsschule sowie der Lehrabschlussprüfung (zB Inhalte, Ausbildungsfortschritte, Ausbildungsplan) erklären.
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1.2.2eins Punkt 2 Punkt 2 die Bedeutung von beruflicher Weiterbildung im Sinne des lebenslangen Lernens verstehen und Beispiele konkreter Weiterbildungsangebote nennen.
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1.2.3eins Punkt 2 Punkt 3 Lern- und Arbeitstechniken sowie Methoden des selbstgesteuerten Lernens anwenden sowie digitale Lernmedien nutzen.
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1.3 Rechte, Pflichten und Arbeitsverhalten |
Die auszubildende Person kann |
1.3.1eins Punkt 3 Punkt eins ihre Aufgaben auf Basis der gesetzlichen Rechte und Pflichten erfüllen sowie Arbeitsgrundsätze wie Sorgfalt, Zuverlässigkeit, Verantwortungsbewusstsein, Pünktlichkeit einhalten, sich mit ihren Aufgaben im Lehrbetrieb identifizieren und sich gemäß den innerbetrieblichen Vorgaben verhalten.
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1.3.2eins Punkt 3 Punkt 2 die Abrechnung ihres Lehrlingseinkommens nachvollziehen (zB Bruttobezug, Nettobezug, Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge).
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1.3.3eins Punkt 3 Punkt 3 die Aufgaben von behördlichen Aufsichtsorganen, Sozialversicherungen und Interessenvertretungen erklären.
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1.3.4eins Punkt 3 Punkt 4 einen grundlegenden Überblick über die für sie relevanten Bestimmungen des Kinder- und Jugendlichen-Beschäftigungsgesetzes 1987 (KJBG) (minderjährige Lehrlinge) bzw. des Arbeitszeitgesetzes (AZG) und Arbeitsruhegesetzes (ARG) (erwachsene Lehrlinge) und des Gleichbehandlungsgesetzes (GlBG) geben.
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2. Kompetenzbereich: Sozial- und Methodenkompetenz |
2.1 Selbstorganisation und Aufgabenbearbeitung |
Die auszubildende Person kann |
2.1.12 Punkt eins Punkt eins den Zeitaufwand für ihre Aufgaben abschätzen, diese nach Prioritäten reihen, selbst organisieren und zeitgerecht durchführen (zB für einen effizienten Arbeitsablauf sorgen).
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2.1.22 Punkt eins Punkt 2 sich auf wechselnde Situationen einstellen und auf geänderte Herausforderungen mit der notwendigen Flexibilität (zB Lösungen für auftretende Problemstellungen entwickeln und Entscheidungen im vorgegebenen betrieblichen Rahmen eigenständig treffen) reagieren.
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2.1.32 Punkt eins Punkt 3 sich zur Aufgabenbearbeitung notwendige Informationen unter Einhaltung innerbetrieblicher Vorgaben (auch aus branchenspezifischen englischsprachigen Dokumenten) selbstständig beschaffen.
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2.2 Team- und Projektarbeit |
Die auszubildende Person kann |
2.2.12 Punkt 2 Punkt eins in unterschiedlich zusammengesetzten Teams (zB heterogen, divers) arbeiten, kommunizieren und teamorientiert Aufgaben übernehmen.
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die wesentlichen Anforderungen für die Zusammenarbeit in Projekten (zB Zeitplan, Projektfortschritt, Verantwortungen) erläutern.
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2.3 Zielgruppenorientiertes Verhalten und Entrepreneurship |
Die auszubildende Person kann |
2.3.12 Punkt 3 Punkt eins erklären, warum Kundinnen und Kunden für den Lehrbetrieb im Mittelpunkt stehen und diesen Fokus bei der Erfüllung aller ihrer Aufgaben berücksichtigen.
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mit verschiedenen Personengruppen (zB Ausbilderinnen und Ausbildern, Führungskräften, Kolleginnen und Kollegen, Kundinnen und Kunden, Lieferantinnen und Lieferanten) unter besonderer Bedachtnahme auf Menschen mit Behinderungen, bedarfsgerecht und angemessen kommunizieren, sich dabei betriebsadäquat verhalten und kulturelle und branchenspezifische Geschäftsgepflogenheiten berücksichtigen.
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die Grundsätze unternehmerischen Denkens bei ihren Aufgaben berücksichtigen und kostenbewusst handeln.
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2.4 Berufsethik |
Die auszubildende Person kann |
2.4.12 Punkt 4 Punkt eins Diskriminierungen, insbesondere im Hinblick auf Diversität und Gleichstellung der Geschlechter, im betrieblichen Umfeld erkennen und entsprechend den vorgesehenen Instrumenten handeln.
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rechtliche Vorgaben bzgl. Korruption und Compliance-Regelungen des Lehrbetriebs berücksichtigen.
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3. Kompetenzbereich: Qualität, Sicherheit und Nachhaltigkeit |
3.1 Betriebliches Qualitätsmanagement |
Die auszubildende Person kann |
3.1.13 Punkt eins Punkt eins die eigene Tätigkeit hinsichtlich der Einhaltung der innerbetrieblichen Qualitätsstandards ausrichten.
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3.1.23 Punkt eins Punkt 2 am innerbetrieblichen Verbesserungsprozess (zB betreffend Sicherheit, Effizienz, Qualität) mitwirken.
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3.1.33 Punkt eins Punkt 3 die für den Betrieb relevanten Standards bewusst anwenden.
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3.2 Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz |
Die auszubildende Person kann |
3.2.13 Punkt 2 Punkt eins funktionstüchtige und sichere Betriebs- und Hilfsmittel verantwortungsbewusst anwenden bzw. einsetzen.
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gesetzliche und innerbetriebliche Sicherheitsvorschriften, insbesondere in Bezug auf die persönliche Schutzausrüstung (PSA), einhalten sowie Gefahren in ihrem Arbeitsbereich und am Arbeitsweg erkennen und sich entsprechend verhalten.
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für Ordnung und Sauberkeit in ihrem Arbeitsbereich sorgen.
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die Grundlagen des ergonomischen Arbeitens (zB richtiges Sitzen, Heben und Tragen) anwenden
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sich im Notfall richtig verhalten und bei Unfällen geeignete Erste-Hilfe-Maßnahmen (zB Hilfe holen) ergreifen.
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gesetzliche und betriebliche Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden, Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und erste Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen.
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3.3 Nachhaltiges und ressourcenschonendes Handeln |
Die auszubildende Person kann |
3.3.13 Punkt 3 Punkt eins die Bedeutung des Umwelt- und Klimaschutzes für den Lehrbetrieb darstellen.
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die relevanten gesetzlichen und innerbetrieblichen Umweltschutzvorschriften verstehen und auf deren Einhaltung achten.
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Ressourcen (zB Energie, Material) sparsam, nachhaltig und effizient verwenden sowie Abfall vermeiden und die Mülltrennung, -verwertung und -entsorgung nach gesetzlichen und betrieblichen Vorgaben umsetzen.
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4. Kompetenzbereich: Digitales Arbeiten |
4.1 Datensicherheit und Datenschutz |
Die auszubildende Person kann |
4.1.14 Punkt eins Punkt eins die rechtlichen und betriebsinternen Vorgaben (zB Betriebsgeheimnisse wahren, Regelungen der Datenschutz-Grundverordnung berücksichtigen, zur Datenanwendung und Datenspeicherung) einhalten.
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4.1.24 Punkt eins Punkt 2 potenzielle Gefahren und Risiken erkennen (zB Phishing-E-Mails, Viren).
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4.1.34 Punkt eins Punkt 3 Maßnahmen unter Einhaltung der betrieblichen Vorgaben ergreifen, um Daten, Dateien, Geräte und Anwendungen vor Fremdzugriff zu schützen (zB sorgsamer Umgang mit Software, Hardware, Passwörtern).
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4.2 Digitale Anwendungen |
Die auszubildende Person kann |
4.2.14 Punkt 2 Punkt eins betriebsspezifische Software oder digitale Tools selbständig verwenden.
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sich in der betriebsspezifischen Datei- bzw. Ablagestruktur zurechtfinden und darin relevante Informationen (zB gespeicherte Dateien) finden.
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die grundlegende Funktionsweise von Künstlicher Intelligenz sowie deren verantwortungsvollen Einsatz (Transparenz, Verantwortlichkeit, Datenschutz und Sicherheit) in unterschiedlichen, betrieblichen Anwendungen erläutern.
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Suchmaschinen oder Künstliche Intelligenz für die Recherche nutzen und dabei die Zuverlässigkeit von Informationsquellen und die Glaubwürdigkeit von Daten und Informationen sowie von Empfehlungen einschätzen.
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4.3 Digitale Kommunikation |
Die auszubildende Person kann |
4.3.14 Punkt 3 Punkt eins unterschiedliche im Lehrbetrieb verwendete digitale Kommunikationsformen anlassbezogen verwenden.
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verantwortungsbewusst und unter Einhaltung der betrieblichen Vorgaben in sozialen Netzwerken agieren.
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