Kurztitel

Glasformung und Glasveredelung-Ausbildungsordnung

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 198 aus 2026,

Typ

römisch fünf

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 3

Inkrafttretensdatum

01.07.2026

Index

50/04 Berufsausbildung

Text

Berufsbild

Paragraph 3,

  1. Absatz eins,Zum Erwerb der im Berufsprofil angeführten beruflichen Kompetenzen wird das folgende Berufsbild in Form von Ausbildungszielen festgelegt.
  2. Absatz 2,Das Berufsbild gliedert sich in fachübergreifende und fachliche Kompetenzbereiche.
  3. Absatz 3,Die fachlichen Kompetenzbereiche sind nach Lehrjahren gegliedert. Um die in den fachlichen Kompetenzbereichen angeführten Ausbildungsziele zu erreichen, sind die dazu notwendigen Ausbildungsinhalte spätestens bis zum Ende des jeweilig angeführten Lehrjahres zu vermitteln.
  4. Absatz 4,Die Ausbildungsinhalte der fachübergreifenden Kompetenzbereiche sind während der gesamten Lehrzeit zu berücksichtigen und zu vermitteln.
  5. Absatz 5,Die Vermittlung sämtlicher Berufsbildpositionen hat den Bestimmungen des Kinder- und Jugendlichen-Beschäftigungsgesetzes 1987 – KJBG, Bundesgesetzblatt Nr. 599 aus 1987,, in der jeweils geltenden Fassung, und der Verordnung über Beschäftigungsverbote und –beschränkungen für Jugendliche (KJBG-VO), Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 436 aus 1998,, in der jeweils geltenden Fassung, zu entsprechen.
  6. Absatz 6,Fachübergreifende Kompetenzbereiche:

1. Kompetenzbereich: Berufliches und betriebliches Umfeld

1.1 Lehrbetrieb

Die auszubildende Person kann

  1. eins Punkt eins Punkt eins
    sich im Lehrbetrieb zurechtfinden (zB Sammelplätze, Fluchtwege, Gefahrenbereiche).
  1. eins Punkt eins Punkt 2
    die wesentlichen Aufgaben der verschiedenen Bereiche des Lehrbetriebs erklären, die Zusammenhänge der einzelnen Betriebsbereiche und der betrieblichen Arbeits- und Geschäftsprozesse (zB betriebliche Kosten, Warenfluss) darstellen sowie die wichtigsten Verantwortlichen (zB Geschäftsführerin oder Geschäftsführer) nennen.
  1. eins Punkt eins Punkt 3
    das betriebliche Leistungsangebot (zB Dienstleistungen, Produkte) und das betriebliche Umfeld, insbesondere Branche, Kundinnen und Kunden, Lieferantinnen und Lieferanten, beschreiben.
  1. eins Punkt eins Punkt 4
    die für die Branche des Lehrbetriebes geltenden rechtlichen und technischen Standards bei ihrer Tätigkeit grundlegend erläutern.

1.2 Duale Ausbildung und lebenslanges Lernen

Die auszubildende Person kann

  1. eins Punkt 2 Punkt eins
    die Grundlagen der Ausbildung im Lehrbetrieb und in der Berufsschule sowie der Lehrabschlussprüfung (zB Inhalte, Ausbildungsfortschritte, Ausbildungsplan) erklären.
  1. eins Punkt 2 Punkt 2
    die Bedeutung von beruflicher Weiterbildung im Sinne des lebenslangen Lernens verstehen und Beispiele konkreter Weiterbildungsangebote nennen.
  1. eins Punkt 2 Punkt 3
    Lern- und Arbeitstechniken sowie Methoden des selbstgesteuerten Lernens anwenden sowie digitale Lernmedien nutzen.

1.3 Rechte, Pflichten und Arbeitsverhalten

Die auszubildende Person kann

  1. eins Punkt 3 Punkt eins
    ihre Aufgaben auf Basis der gesetzlichen Rechte und Pflichten erfüllen sowie Arbeitsgrundsätze wie Sorgfalt, Zuverlässigkeit, Verantwortungsbewusstsein, Pünktlichkeit einhalten, sich mit ihren Aufgaben im Lehrbetrieb identifizieren und sich gemäß den innerbetrieblichen Vorgaben verhalten.
  1. eins Punkt 3 Punkt 2
    die Abrechnung ihres Lehrlingseinkommens nachvollziehen (zB Bruttobezug, Nettobezug, Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge).
  1. eins Punkt 3 Punkt 3
    die Aufgaben von behördlichen Aufsichtsorganen, Sozialversicherungen und Interessenvertretungen erklären.
 
  1. eins Punkt 3 Punkt 4
    einen grundlegenden Überblick über die für sie relevanten Bestimmungen des Kinder- und Jugendlichen-Beschäftigungsgesetzes 1987 (KJBG) (minderjährige Lehrlinge) bzw. des Arbeitszeitgesetzes (AZG) und Arbeitsruhegesetzes (ARG) (erwachsene Lehrlinge) und des Gleichbehandlungsgesetzes (GlBG) geben.

2. Kompetenzbereich: Sozial- und Methodenkompetenz

2.1 Selbstorganisation und Aufgabenbearbeitung

Die auszubildende Person kann

  1. 2 Punkt eins Punkt eins
    den Zeitaufwand für ihre Aufgaben abschätzen, diese nach Prioritäten reihen, selbst organisieren und zeitgerecht durchführen (zB für einen effizienten Arbeitsablauf sorgen).
  1. 2 Punkt eins Punkt 2
    sich auf wechselnde Situationen einstellen und auf geänderte Herausforderungen mit der notwendigen Flexibilität (zB Lösungen für auftretende Problemstellungen entwickeln und Entscheidungen im vorgegebenen betrieblichen Rahmen eigenständig treffen) reagieren.
  1. 2 Punkt eins Punkt 3
    sich zur Aufgabenbearbeitung notwendige Informationen unter Einhaltung innerbetrieblicher Vorgaben (auch aus branchenspezifischen englischsprachigen Dokumenten) selbstständig beschaffen.

2.2 Team- und Projektarbeit

Die auszubildende Person kann

  1. 2 Punkt 2 Punkt eins
    in unterschiedlich zusammengesetzten Teams (zB heterogen, divers) arbeiten, kommunizieren und teamorientiert Aufgaben übernehmen.
  1. 2 Punkt 2 Punkt 2
    die wesentlichen Anforderungen für die Zusammenarbeit in Projekten (zB Zeitplan, Projektfortschritt, Verantwortungen) erläutern.

2.3 Zielgruppenorientiertes Verhalten und Entrepreneurship

Die auszubildende Person kann

  1. 2 Punkt 3 Punkt eins
    erklären, warum Kundinnen und Kunden für den Lehrbetrieb im Mittelpunkt stehen und diesen Fokus bei der Erfüllung aller ihrer Aufgaben berücksichtigen.
  1. 2 Punkt 3 Punkt 2
    mit verschiedenen Personengruppen (zB Ausbilderinnen und Ausbildern, Führungskräften, Kolleginnen und Kollegen, Kundinnen und Kunden, Lieferantinnen und Lieferanten) unter besonderer Bedachtnahme auf Menschen mit Behinderungen, bedarfsgerecht und angemessen kommunizieren, sich dabei betriebsadäquat verhalten und kulturelle und branchenspezifische Geschäftsgepflogenheiten berücksichtigen.
  1. 2 Punkt 3 Punkt 3
    die Grundsätze unternehmerischen Denkens bei ihren Aufgaben berücksichtigen und kostenbewusst handeln.

2.4 Berufsethik

Die auszubildende Person kann

  1. 2 Punkt 4 Punkt eins
    Diskriminierungen, insbesondere im Hinblick auf Diversität und Gleichstellung der Geschlechter, im betrieblichen Umfeld erkennen und entsprechend den vorgesehenen Instrumenten handeln.
  1. 2 Punkt 4 Punkt 2
    rechtliche Vorgaben bzgl. Korruption und Compliance-Regelungen des Lehrbetriebs berücksichtigen.

3. Kompetenzbereich: Qualität, Sicherheit und Nachhaltigkeit

3.1 Betriebliches Qualitätsmanagement

Die auszubildende Person kann

  1. 3 Punkt eins Punkt eins
    die eigene Tätigkeit hinsichtlich der Einhaltung der innerbetrieblichen Qualitätsstandards ausrichten.
  1. 3 Punkt eins Punkt 2
    am innerbetrieblichen Verbesserungsprozess (zB betreffend Sicherheit, Effizienz, Qualität) mitwirken.
  1. 3 Punkt eins Punkt 3
    die für den Betrieb relevanten Standards bewusst anwenden.

3.2 Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz

Die auszubildende Person kann

  1. 3 Punkt 2 Punkt eins
    funktionstüchtige und sichere Betriebs- und Hilfsmittel verantwortungsbewusst anwenden bzw. einsetzen.
  1. 3 Punkt 2 Punkt 2
    gesetzliche und innerbetriebliche Sicherheitsvorschriften, insbesondere in Bezug auf die persönliche Schutzausrüstung (PSA), einhalten sowie Gefahren in ihrem Arbeitsbereich und am Arbeitsweg erkennen und sich entsprechend verhalten.
  1. 3 Punkt 2 Punkt 3
    für Ordnung und Sauberkeit in ihrem Arbeitsbereich sorgen.
  1. 3 Punkt 2 Punkt 4
    die Grundlagen des ergonomischen Arbeitens (zB richtiges Sitzen, Heben und Tragen) anwenden
  1. 3 Punkt 2 Punkt 5
    sich im Notfall richtig verhalten und bei Unfällen geeignete Erste-Hilfe-Maßnahmen (zB Hilfe holen) ergreifen.
  1. 3 Punkt 2 Punkt 6
    gesetzliche und betriebliche Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden, Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und erste Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen.

3.3 Nachhaltiges und ressourcenschonendes Handeln

Die auszubildende Person kann

  1. 3 Punkt 3 Punkt eins
    die Bedeutung des Umwelt- und Klimaschutzes für den Lehrbetrieb darstellen.
  1. 3 Punkt 3 Punkt 2
    die relevanten gesetzlichen und innerbetrieblichen Umweltschutzvorschriften verstehen und auf deren Einhaltung achten.
  1. 3 Punkt 3 Punkt 3
    Ressourcen (zB Energie, Material) sparsam, nachhaltig und effizient verwenden sowie Abfall vermeiden und die Mülltrennung, -verwertung und -entsorgung nach gesetzlichen und betrieblichen Vorgaben umsetzen.

4. Kompetenzbereich: Digitales Arbeiten

4.1 Datensicherheit und Datenschutz

Die auszubildende Person kann

  1. 4 Punkt eins Punkt eins
    die rechtlichen und betriebsinternen Vorgaben (zB Betriebsgeheimnisse wahren, Regelungen der Datenschutz-Grundverordnung berücksichtigen, zur Datenanwendung und Datenspeicherung) einhalten.
  1. 4 Punkt eins Punkt 2
    potenzielle Gefahren und Risiken erkennen (zB Phishing-E-Mails, Viren).
  1. 4 Punkt eins Punkt 3
    Maßnahmen unter Einhaltung der betrieblichen Vorgaben ergreifen, um Daten, Dateien, Geräte und Anwendungen vor Fremdzugriff zu schützen (zB sorgsamer Umgang mit Software, Hardware, Passwörtern).

4.2 Digitale Anwendungen

Die auszubildende Person kann

  1. 4 Punkt 2 Punkt eins
    betriebsspezifische Software oder digitale Tools selbständig verwenden.
  1. 4 Punkt 2 Punkt 2
    sich in der betriebsspezifischen Datei- bzw. Ablagestruktur zurechtfinden und darin relevante Informationen (zB gespeicherte Dateien) finden.
  1. 4 Punkt 2 Punkt 3
    die grundlegende Funktionsweise von Künstlicher Intelligenz sowie deren verantwortungsvollen Einsatz (Transparenz, Verantwortlichkeit, Datenschutz und Sicherheit) in unterschiedlichen, betrieblichen Anwendungen erläutern.
  1. 4 Punkt 2 Punkt 4
    Suchmaschinen oder Künstliche Intelligenz für die Recherche nutzen und dabei die Zuverlässigkeit von Informationsquellen und die Glaubwürdigkeit von Daten und Informationen sowie von Empfehlungen einschätzen.

4.3 Digitale Kommunikation

Die auszubildende Person kann

  1. 4 Punkt 3 Punkt eins
    unterschiedliche im Lehrbetrieb verwendete digitale Kommunikationsformen anlassbezogen verwenden.
  1. 4 Punkt 3 Punkt 2
    verantwortungsbewusst und unter Einhaltung der betrieblichen Vorgaben in sozialen Netzwerken agieren.

  1. Absatz 7,Berufsbezogene fachübergreifende Kompetenzbereiche:

5. Kompetenzbereich: Ergänzende fachübergreifende Kompetenzen

5.1 Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz

Die auszubildende Person kann

  1. 5 Punkt eins Punkt eins
    bei Unfällen geeignete Erste-Hilfe-Maßnahmen ergreifen.

  1. Absatz 8,Gemeinsame fachliche Kompetenzbereiche:

6. Kompetenzbereich: Glastechnische Grundlagen

6.1 Glaswerkstoffe und Hilfsstoffe

Die auszubildende Person kann

Lehrjahr

1.

2.

3.

  1. 6 Punkt eins Punkt eins
    die physikalischen Grundlagen und Vorgänge, die für die Glasformung und Glasveredelung bedeutend sind, beschreiben.

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  1. 6 Punkt eins Punkt 2
    die Entwicklung der Glasherstellung, Glasgestaltung und Glasveredelung sowie aktuelle Trends in ihrem Berufsfeld erläutern.

 

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  1. 6 Punkt eins Punkt 3
    die Nachhaltigkeit des Werkstoffes Glas hinsichtlich Lebenszyklus und Recycling (nahezu unbegrenzt recycelbar, problemlose Wiederverwendung) grundlegend erläutern.

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  1. 6 Punkt eins Punkt 4
    Glasrohstoffe hinsichtlich Zusammensetzung und Eigenschaften beschreiben sowie deren Auswirkungen auf die Struktur des Glases, das Schmelzverfahren und die entstehenden Glaseigenschaften erläutern.

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  1. 6 Punkt eins Punkt 5
    die Arbeitsschritte (zB Schmelzbereich, Schmelzführung, Läuterbereich, Entnahme) zum effizienten und umweltfreundlichen Herstellen von Glas samt den dazu notwendigen Geräten bzw. Maschinen (zB Schmelzwanne mit Einlegemaschine, Abstehwanne, Arbeitswanne) grundlegend darstellen.

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  1. 6 Punkt eins Punkt 6
    die Verwendungs-, Bearbeitungs- und Verarbeitungsmöglichkeiten sowie die optischen, thermischen, mechanischen und chemischen Eigenschaften unterschiedlicher, in der Glasformung und Glasveredelung eingesetzten, Glasarten (zB Natron-Kalk-Glas, Borosilikatglas, Bleiglas) beschreiben.

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  1. 6 Punkt eins Punkt 7
    die Verwendungs-, Bearbeitungs- und Verarbeitungsmöglichkeiten sowie die Eigenschaften unterschiedlicher, in der Glasformung und Glasveredelung eingesetzten, Hilfsstoffe (zB Trennmittel, Schleifmittel, Glasfarben, Klebstoffe) beschreiben und deren berufsspezifischen Einsatz erklären.

 

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  1. 6 Punkt eins Punkt 8
    die im Betrieb eingesetzten Chemikalien (zB Säuren, Klebstoffe, Schleifmittel) unter Anwendung der Sicherheitsdatenblätter und den daraus abzuleitenden Maßnahmen und Verhaltensweisen sicher handhaben.

 

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6.2 Technische Unterlagen und Qualitätsmanagement

Die auszubildende Person kann

Lehrjahr

1.

2.

3.

  1. 6 Punkt 2 Punkt eins
    technische Unterlagen (zB Skizzen, Zeichnungen, Pläne, Normen), auch unter Nutzung von mobilen Endgeräten, lesen und daraus benötigte Informationen entnehmen und anwenden.

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  1. 6 Punkt 2 Punkt 2
    Skizzen, Schablonen und Zeichnungen (zB von Glaskörpern, Hohlglaskörpern, Dekorgläsern, Gebrauchsgläsern, Apparaten, Instrumenten) auch unter Verwendung rechnergestützter Systeme, erstellen.

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  1. 6 Punkt 2 Punkt 3
    Funktions- oder Mängelkontrollen an bearbeiteten oder veredelten Glasprodukten anhand vorgegebener Kriterien (zB Maße, Sauberkeit) durchführen und eventuelle Korrekturmaßnahmen (zB Nachbearbeitung) einleiten.

 

 

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  1. 6 Punkt 2 Punkt 4
    Dokumentationen über die Arbeitsabläufe sowie über Arbeitsstunden und Materialverbrauch anlegen.

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6.3 Messtechnik

Die auszubildende Person kann

Lehrjahr

1.

2.

3.

  1. 6 Punkt 3 Punkt eins
    die Anwendungen, Einsatzgebiete sowie Handhabung von unterschiedlichen Messgeräten (zB Winkel, Lineal, Maßband, Glasmessgerät, analoge und digitale Glasdickenmesser, optische Spannungsprüfer) zur Messung optischer, thermischer, mechanischer und chemischer Größen (zB Maße, Glasdicke, Glasarten, Beschichtungen, Glasspannung) erklären.

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  1. 6 Punkt 3 Punkt 2
    unterschiedliche Messgeräte zur Messung optischer, thermischer, mechanischer und chemischer Größen auswählen sowie bei Messungen äußere Einflüsse berück-sichtigen und Handhabungsfehler vermeiden.

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  1. 6 Punkt 3 Punkt 3
    optische, thermische, mechanische und chemische Größen unter Anwendung unterschiedliche Messgeräte messen und ermittelte Daten dokumentieren.

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  1. 6 Punkt 3 Punkt 4
    die bei der Messung von optischen, thermischen, mechanischen und chemischen Größen ermittelten Daten auf Plausibilität prüfen, beurteilen und interpretieren.

 

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  1. 6 Punkt 3 Punkt 5
    berufsspezifische Berechnungen (zB Flächen- und Volumsberechnungen für Materialbedarf) durchführen.

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6.4 Gestaltung von Glasprodukten oder Glasveredelungen

Die auszubildende Person kann

Lehrjahr

1.

2.

3.

  1. 6 Punkt 4 Punkt eins
    Glasprodukte oder Glasveredelungen unter Beachtung der Zusammenhänge von Form, Farbe und Glasart kreativ nach Kundenanforderungen, eigenen Ideen oder nach Designvorgaben oder Trends händisch und unter Anwendung unterschiedlicher innerbetrieblicher Software (CAD) oder anderer digitale Tools planen, entwerfen und gestalten.

 

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  1. 6 Punkt 4 Punkt 2
    Kundinnen und Kunden ihre Entwürfe für Glasprodukte oder Glasveredelungen präsentieren.

 

 

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6.5 Grundlagen der Glasformung und Glasveredelung

Die auszubildende Person kann

Lehrjahr

1.

2.

3.

  1. 6 Punkt 5 Punkt eins
    den zeitlichen Ablauf und die notwendigen Arbeitsschritte gemäß den abzuarbeitenden Aufträgen planen.

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  1. 6 Punkt 5 Punkt 2
    die Anwendung, den Einsatz und die Handhabung der verschiedenen Handwerk- zeuge (zB Pinzetten, Zangen, Glasschneider, Glasermesser, Gravierspitzen, Strukturzangen, Glasmacherpfeife, Nabeleisen, Motzklotz, Löffel, Scheren, Zwackeisen, Model, Optische) und Geräte bzw. Maschinen (zB Graviergeräte, Schleif- und Poliermaschinen, Sandstrahlgeräte, Tisch-, Hand- oder Langbrenner, Glasdrehmaschine, Diamant-Sägemaschine) welche in der Glasformung und Glasveredelung ein- gesetzt werden, beschreiben.

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  1. 6 Punkt 5 Punkt 3
    verschiedene Handwerkzeuge (zB Glasschneider, Glasermesser, Gravierspitzen, Glasmacherpfeife, Wulgerholz, Scheren, Zwackeisen, Model, Optische) bei unter- schiedlichen Arbeiten anwenden und anschließend in Stand halten.

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  1. 6 Punkt 5 Punkt 4
    verschiedene Geräte bzw. Maschinen (zB Graviergeräte, Schleif- und Poliermaschinen, Sandstrahlgeräte, Tisch-, Hand- oder Langbrenner, Glasdrehmaschine, Diamant-Sägemaschine) bei unterschiedlichen Arbeiten anwenden und anschließend in Stand halten.

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  1. 6 Punkt 5 Punkt 5
    Handwerkzeuge und Geräte bzw. Maschinen im Rahmen der Arbeitsplanung und Arbeitsvorbereitung auftragsbezogen vorbereiten.

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  1. 6 Punkt 5 Punkt 6
    Glaswerkstoffe oder Glasprodukte mit Handwerkzeugen und handgeführte Maschinen durch Schneiden, Brechen, Sägen oder Bohren grundlegend bearbeiten.

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  1. 6 Punkt 5 Punkt 7
    die Arbeitsschritte (Erhitzungsphase, Erweichungspunkt, Verformungsphase, Kontrolle der Verformung, Abkühlung) und die dafür nötigen Handwerkzeuge, Geräte bzw. Maschinen zum Verformen von Glas beschreiben.

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  1. 6 Punkt 5 Punkt 8
    die Grundlagen der Glasbläserei und Glasmacherei samt den dazu notwendigen Handwerkzeugen, Geräten bzw. Maschinen beschreiben.

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  1. 6 Punkt 5 Punkt 9
    die Grundlagen der Glasveredelungstechniken (zB Malerei, Glasschliff, Glasgravur) samt den notwendigen Hilfsmitteln (zB Glasfarbe, Schleifmittel, Steingravur, Diamantgravur) und Handwerkzeugen, Geräten bzw. Maschinen beschreiben.

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  1. 6 Punkt 5 Punkt 10
    hergestellte Glasprodukte material- und transportgerecht verpacken und gegen Beschädigung schützen.

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  1. Absatz 9,Fachliche Kompetenzbereiche im Schwerpunkt Glasbläserei:

7. Kompetenzbereich: Prozesse in der Glasbläserei

7.1 Grundlagen

Die auszubildende Person kann

Lehrjahr

1.

2.

3.

  1. 7 Punkt eins Punkt eins
    die Verwendungs-, Bearbeitungs- und Verarbeitungsmöglichkeiten unterschiedlicher, in der Glasbläserei eingesetzter Gläser, insbesondere von Glasröhren und Glasstäben in Normal- und Hartglas beschreiben.

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  1. 7 Punkt eins Punkt 2
    Glaswerk- und Hilfsstoffe annehmen, sachgerecht lagern, auswählen und auf Verwendbarkeit (zB Erkennen von Fabrikations- oder Verarbeitungsfehler wie Blasen, Einschlüsse, Schlieren, Streifen, Dickenabweichung) prüfen.

 

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  1. 7 Punkt eins Punkt 3
    den Aufbau und die Anwendung betriebsspezifischer Formen (zB aus Holz oder Metall) bei der Herstellung von Glasprodukten erläutern.

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  1. 7 Punkt eins Punkt 4
    betriebsspezifische Formen für die Glasbläserei vor- und nachbereiten sowie die Formenpflege durchführen.

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7.2 Herstellen von Produkten in der Glasbläserei

Die auszubildende Person kann

Lehrjahr

1.

2.

3.

  1. 7 Punkt 2 Punkt eins
    die Arbeitsverfahren (frei geblasen, formgeblasen, geformt) zur Herstellung der betrieblichen Glasprodukte beschreiben.

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  1. 7 Punkt 2 Punkt 2
    die notwendigen Arbeitsschritte zum Trennen, Umformen, Fügen und Formen von Glasröhren und Glasstäben (zB Trennen, Spitzen ziehen, Herstellen von Vollglaskugeln aus Glasstäben, Herstellen von Hohlglaskugeln aus Glasröhren, Mischen von Farbglasstäben zu neuen Farben, Zusammensetzen, Verformen und Ansetzen, Aufblasen, Verbinden, Biegen, Verschmelzen, Abkühlen, Entspannen, Abdrehen, Löten, Kleben) und die dafür benötigten Handwerkzeuge, Geräte bzw. Maschinen (zB Pinzetten, Zangen, Tisch-, Hand- oder Langbrenner, Glasdrehmaschine, Diamant-Sägemaschine) beschreiben.

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  1. 7 Punkt 2 Punkt 3
    beim Trennen, Umformen, Fügen und Formen von Glasröhren und Glasstäben unter Beachtung der notwendigen Arbeitsschritte (zB Trennen, Spitzen ziehen, Herstellen von Vollglaskugeln aus Glasstäben, Herstellen von Hohlglaskugeln aus Glasröhren, Mischen von Farbglasstäben zu neuen Farben, Zusammensetzen, Verformen und Ansetzen, Aufblasen, Verbinden, Biegen, Verschmelzen, Abkühlen, Entspannen, Abdrehen, Löten, Kleben) und Verwendung der dafür benötigten Handwerkzeugen, Geräten bzw. Maschinen (zB Pinzetten, Zangen, Tisch-, Hand- oder Langbrenner, Glasdrehmaschine, Diamant-Sägemaschine) mitarbeiten, um betriebsspezifische Glasprodukte (zB Apparate, Instrumente, Gefäße, Schalen, Vasen, Raumschmuck, Kerzenhalter, Plastiken) herzustellen.

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  1. 7 Punkt 2 Punkt 4
    Glasröhren und Glasstäbe unter Beachtung der notwendigen Arbeitsschritte (zB Trennen, Spitzen ziehen, Herstellen von Vollglaskugeln aus Glasstäben, Herstellen von Hohlglaskugeln aus Glasröhren, Mischen von Farbglasstäben zu neuen Farben, Zusammensetzen, Verformen und Ansetzen, Aufblasen, Verbinden, Biegen, Verschmelzen, Abkühlen, Entspannen, Abdrehen, Löten, Kleben) mit den dafür benötigten Handwerkzeugen, Geräten bzw. Maschinen (zB Pinzetten, Zangen, Tisch-, Hand- oder Langbrenner, Glasdrehmaschine, Diamant-Sägemaschine) trennen, umformen, fügen und formen, um betriebsspezifische Glasprodukte (zB Apparate, Instrumente, Gefäße, Schalen, Vasen, Raumschmuck, Kerzenhalter, Plastiken) herzustellen.

 

 

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  1. 7 Punkt 2 Punkt 5
    beim Anfertigen unterschiedlicher Glasdekortechniken (zB Faden- und Noppendekor) mit den notwendigen Hilfsmitteln (zB Farbglasstäbe) und unter Verwendung der dafür benötigten Handwerkzeuge, Geräte bzw. Maschinen mitarbeiten.

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  1. 7 Punkt 2 Punkt 6
    unterschiedliche Glasdekortechniken (zB Faden- und Noppendekor) mit den notwendigen Hilfsmitteln (zB Farbglasstäbe) und dafür benötigten Handwerkzeugen, Geräten bzw. Maschinen anfertigen.

 

 

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  1. 7 Punkt 2 Punkt 7
    die notwendigen Arbeitsschritte (zB Blas- und Überstechtechnik) und die dafür benötigten Handwerkzeuge, Geräte bzw. Maschinen zum Herstellen von Über fanggläsern beschreiben.

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  1. 7 Punkt 2 Punkt 8
    beim Herstellen von Überfanggläsern (Ein- oder Mehrschicht) unter Beachtung der notwendigen Arbeitsschritte (zB Blas- und Überstechtechnik) und Verwendung der dafür benötigten Handwerkzeugen, Geräten bzw. Maschinen mitarbeiten.

 

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  1. 7 Punkt 2 Punkt 9
    Überfanggläser (Ein- oder Mehrschicht) unter Beachtung der notwendigen Arbeitsschritte (zB Blas- und Überstechtechnik) mit den dafür benötigten Handwerkzeugen, Geräten bzw. Maschinen herstellen.

 

 

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  1. Absatz 10,Fachliche Kompetenzbereiche im Schwerpunkt Glasmacherei:

8. Kompetenzbereich: Prozesse in der Glasmacherei

8.1 Grundlagen

Die auszubildende Person kann

Lehrjahr

1.

2.

3.

  1. 8 Punkt eins Punkt eins
    die Bearbeitungs- und Verarbeitungsmöglichkeiten von flüssigem und festem Glas in der Glasmacherei beschreiben.

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  1. 8 Punkt eins Punkt 2
    Glasroh- und Hilfsstoffe annehmen, sachgerecht lagern, auswählen und auf Verwendbarkeit prüfen.

 

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  1. 8 Punkt eins Punkt 3
    den Aufbau, die Funktion, Einsatzgebiete und Bedienung von in der Glasmacherei verwendeten Öfen (Schmelz-, Hilfs- bzw. Kühlöfen) und Kühlbänder erläutern.

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  1. 8 Punkt eins Punkt 4
    die Arbeitsschritte (zB Schmelzbereich, Schmelzführung, Läuterbereich, Entnahme) und die dafür nötigen Geräten bzw. Maschinen (zB Schmelzwanne mit Einlegemaschine, Abstehwanne, Arbeitswanne) zum effizienten und umweltfreundlichen Herstellen von Glas beschreiben.

 

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  1. 8 Punkt eins Punkt 5
    einfache Wartungsarbeiten an betriebsspezifischen Öfen (Schmelz-, Hilfs- bzw. Kühlöfen) und Kühlbändern unter Einhaltung der rechtlichen Vorschriften durchführen.

 

 

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  1. 8 Punkt eins Punkt 6
    den Aufbau und die Anwendung betriebsspezifischer Formen (zB aus Holz oder Metall) bei der Herstellung von Glasprodukten erläutern.

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  1. 8 Punkt eins Punkt 7
    betriebsspezifische Formen für die Glasmacherei vor- und nachbereiten sowie die Formenpflege durchführen.

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8.2 Herstellen von Produkten in der Glasmacherei

Die auszubildende Person kann

Lehrjahr

1.

2.

3.

  1. 8 Punkt 2 Punkt eins
    die Arbeitsverfahren (frei geblasen, formgeblasen, geformt) zur Herstellung der betrieblichen Glasprodukte) beschreiben.

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  1. 8 Punkt 2 Punkt 2
    die notwendigen Arbeitsschritte zum Anfangen einer Glasmenge, Anfertigen eines Kölbels, Vorformen des Glaspostens, Verarbeiten über Kölbel oder Nabel, Fertigformen sowie Freiformen von Glasposten (zB Abfehmen, Wälzen, Aufblasen, Vorstreichen, Bearbeiten mit Löffel, Formen durch Gießen, Wulgern, Formen, Einblasen, Ansetzen an Glasrohling, Festblasen, Eindrücken, Ausschwenken, Ausziehen, Ausschneiden, Schleudern, Entspannen, Kühlen, Abschlagen von der Glasmacherpfeife) und die dafür benötigten Handwerkzeuge (zB Glasmacherpfeife, Nabeleisen, Motzklotz, Löffel, Scheren, Zwackeisen, Model, Optische) beschreiben.

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  1. 8 Punkt 2 Punkt 3
    beim Anfangen einer Glasmenge, Anfertigen eines Kölbels, Vorformen des Glas-postens, Verarbeiten über Kölbel oder Nabel, Fertigformen sowie Freiformen von Glasposten unter Beachtung der notwendigen Arbeitsschritte (zB Abfehmen, Wälzen, Aufblasen, Vorstreichen, Bearbeiten mit Löffel, Formen durch Gießen, Wulgern, Formen, Einblasen, Ansetzen an Glasrohling, Festblasen, Eindrücken, Aus- schwenken, Ausziehen, Ausschneiden, Schleudern, Entspannen, Kühlen, Abschlagen von der Glasmacherpfeife) und unter Verwendung der dafür benötigten Handwerkzeuge (zB Glasmacherpfeife, Nabeleisen, Motzklotz, Löffel, Scheren, Zwackeisen, Model, Optische) mitarbeiten, um betriebsspezifische Glasprodukte herzustellen.

 

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  1. 8 Punkt 2 Punkt 4
    unter Beachtung der notwendigen Arbeitsschritte (zB Abfehmen, Wälzen, Aufblasen, Vorstreichen, Bearbeiten mit Löffel, Formen durch Gießen, Wulgern, Formen, Einblasen, Ansetzen an Glasrohling, Festblasen, Eindrücken, Ausschwenken, Ausziehen, Ausschneiden, Schleudern, Entspannen, Kühlen, Abschlagen von der Glasmacherpfeife) mit den dafür benötigten Handwerkzeugen (zB Glasmacherpfeife, Nabeleisen, Motzklotz, Löffel, Scheren, Zwackeisen, Model, Optische) Glas anfangen, eine Kölbel anfertigen, den Glasposten vorformen, über Kölbel oder Nabel verarbeiten, fertigformen sowie Glasposten freiformen, um betriebsspezifische Glasprodukte herzustellen.

 

 

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  1. 8 Punkt 2 Punkt 5
    die notwendigen Arbeitsschritte zum Überfangen von Glasposten (zB Überfangen mit Farbglas, Farbzapfen, Überfangmäntel oder Trichter) und die dafür benötigten Handwerkzeuge beschreiben.

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  1. 8 Punkt 2 Punkt 6
    beim Überfangen von Glasposten unter Beachtung der notwendigen Arbeitsschritte (zB Überfangen mit Farbglas, Farbzapfen, Überfangmäntel oder Trichter) und unter Verwendung der dafür benötigten Handwerkzeuge mitarbeiten, um betriebsspezifische Glasprodukte herzustellen.

 

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  1. 8 Punkt 2 Punkt 7
    Glasposten unter Beachtung der notwendigen Arbeitsschritte (zB Überfangen mit Farbglas, Farbzapfen, Überfangmäntel oder Trichter) mit den dafür benötigten Handwerkzeugen überfangen, um betriebsspezifische Glasprodukte herzustellen.

 

 

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  1. 8 Punkt 2 Punkt 8
    die Arbeitsschritte zum Formen und Ansetzen von Glasrohlingen (zB Aufsetzen und Abschneiden von Glasmassen, Formen, Zieher oder Pressen von Stielen, Ausformen oder Pressen von Bodenplatten) mit den dafür benötigten Handwerkzeugen beschreiben.

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  1. 8 Punkt 2 Punkt 9
    beim Formen und Ansetzen von Glasrohlingen unter Beachtung der notwendigen Arbeitsschritte (zB Aufsetzen und Abschneiden von Glasmassen, Formen, Zieher oder Pressen von Stielen, Ausformen oder Pressen von Bodenplatten) und unter Verwendung der dafür benötigten Handwerkzeuge mitarbeiten, um betriebsspezifische Glasprodukte herzustellen.

 

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  1. 8 Punkt 2 Punkt 10
    Glasrohlinge unter Beachtung der nötigen Arbeitsschritte (zB Aufsetzen und Abschneiden von Glasmassen, Formen, Zieher oder Pressen von Stielen, Ausformen oder Pressen von Bodenplatten) mit den dafür benötigten Handwerkzeugen formen und ansetzen, um betriebsspezifische Glasprodukte herzustellen.

 

 

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  1. Absatz 11,Fachliche Kompetenzbereiche im Schwerpunkt Glasmalerei:

9. Kompetenzbereich: Prozesse in der Glasmalerei

9.1 Grundlagen

Die auszubildende Person kann

Lehrjahr

1.

2.

3.

  1. 9 Punkt eins Punkt eins
    die Bearbeitungsmöglichkeiten unterschiedlicher, in der Glasmalerei zu bearbeitender Gläser, beschreiben.

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  1. 9 Punkt eins Punkt 2
    die Verwendungs-, Bearbeitungs- und Verarbeitungsmöglichkeiten sowie die Eigenschaften von Hilfsstoffen wie Glasmalfarben, Edelmetallpräparaten, Lüster sowie anderer Mal- und Bindemittel beschreiben und deren berufsspezifischen Einsatz erklären.

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  1. 9 Punkt eins Punkt 3
    Rohgläser, Glasprodukte und Hilfsstoffe annehmen, sachgerecht lagern, gemäß Auftrag auswählen und auf Bearbeitbarkeit prüfen.

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  1. 9 Punkt eins Punkt 4
    Muster, Formen und Dekore entwerfen sowie dazu entsprechende Vorlagen und Schablonen anfertigen.

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  1. 9 Punkt eins Punkt 5
    Rohgläser und Glasprodukte mittels Vorlagen und Schablonen für die weitere Bearbeitung vorbereiten (einteilen und anzeichnen).

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9.2 Anfertigen von Glasmalerei

Die auszubildende Person kann

Lehrjahr

1.

2.

3.

  1. 9 Punkt 2 Punkt eins
    die unterschiedlichen Techniken (zB Maltechniken, Pinseltechniken, Pinseldrucktechniken, Federtechniken, Drucktechnik wie Siebdruckverfahren, Radieren, Damaszieren, Ätztechnik, Sandstrahlen) und Arbeitsschritte (zB Malen, Ätzen) zum substanzauftragenden und -abtragenden Malen mit den dafür benötigten Handwerkzeugen bzw. Geräten (zB Pinsel, Feder, Druck- und Spritzwerkzeuge) beschreiben.

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  1. 9 Punkt 2 Punkt 2
    beim substanzauftragenden und -abtragenden Malen mit unterschiedlichen Techniken (zB Maltechniken, Pinseltechniken, Pinseldrucktechniken, Federtechniken, Drucktechnik wie Siebdruckverfahren, Radieren, Damaszieren, Ätztechnik, Sand- strahlen) unter Beachtung der notwendigen Arbeitsschritte (zB Malen, Ätzen) und unter Verwendung der dafür benötigten Handwerkzeuge bzw. Geräte (zB Pinsel, Feder, Druck- und Spritzwerkzeuge) mitarbeiten, um Dekore auf Rohgläsern und Glasprodukten anzufertigen.

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  1. 9 Punkt 2 Punkt 3
    mit unterschiedlichen Techniken (zB Maltechniken, Pinseltechniken, Pinseldruck-techniken, Federtechniken, Drucktechnik wie Siebdruckverfahren, Radieren, Damaszieren, Ätztechnik, Sandstrahlen) unter Beachtung der notwendigen Arbeitsschritte (zB Malen, Ätzen) mit den dafür benötigten Handwerkzeugen bzw. Geräten (zB Pinsel, Feder, Druck- und Spritzwerkzeuge) substanzauftragend und -abtragend Malen, um Dekore auf Rohgläsern und Glasprodukten anzufertigen.

 

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  1. 9 Punkt 2 Punkt 4
    die Arbeitsschritte (zB Vorbereiten, Durchführen und Überwachen des Einbrennens von Schmelzfarben, Lüster, Beizen, Edelmetallpräparaten) und die dafür benötigten Handwerkzeuge, Geräte bzw. Maschinen (zB Brennöfen) um Glasoberflächen zu veredeln, beschreiben.

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  1. 9 Punkt 2 Punkt 5
    beim Veredeln von Glasoberflächen unter Beachtung der notwendigen Arbeitsschritte (zB Vorbereiten, Durchführen und Überwachen des Einbrennens von Schmelzfarben, Lüster, Beizen, Edelmetallpräparaten) und unter Verwendung der dafür benötigten Handwerkzeuge, Geräte bzw. Maschinen (zB Brennöfen) mitarbeiten.

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  1. 9 Punkt 2 Punkt 6
    Glasoberflächen unter Beachtung der notwendigen Arbeitsschritte (zB Vorbereiten, Durchführen und Überwachen des Einbrennens von Schmelzfarben, Lüster, Beizen, Edelmetallpräparate) mit den dafür benötigten Handwerkzeugen, Geräten bzw. Maschinen (zB Brennöfen) veredeln

 

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  1. 9 Punkt 2 Punkt 7
    Techniken zum Herstellen oder Reparieren von Blei- und Messingverglasungen und Glasmosaiken samt den notwendigen Arbeitsmitteln (zB Blei, Lötzinn, Bleiprofile, Messingprofile) und den dafür benötigten Handwerkzeugen bzw. Geräten (zB Bleimesser, Bleiaufreiber, Messingbürste, Lötkolben, Mosaikzange) beschreiben.

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  1. 9 Punkt 2 Punkt 8
    beim Herstellen oder Reparieren von Blei- und Messingverglasungen und Glasmosaiken unter Anwendung der notwendigen Techniken und unter Verwendung der dafür benötigten Handwerkzeuge bzw. Geräte (zB Bleimesser, Bleiaufreiber, Messingbürste, Lötkolben, Mosaikzange) mitarbeiten.

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  1. 9 Punkt 2 Punkt 9
    Blei- und Messingverglasungen und Glasmosaike unter Anwendung der notwendigen Techniken mit den dafür benötigten Handwerkzeugen bzw. Geräten (zB Bleimesser, Bleiaufreiber, Messingbürste, Lötkolben, Mosaikzange) herstellen oder reparieren.

 

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  1. Absatz 12,Fachliche Kompetenzbereiche im Schwerpunkt Glasschliff und Glasgravur:

10. Kompetenzbereich: Glasschliff und Glasgravurprozesse

10.1 Grundlagen

Die auszubildende Person kann

Lehrjahr

1.

2.

3.

  1. 10 Punkt eins Punkt eins
    die Bearbeitungsmöglichkeiten unterschiedlicher, mit Glasschliffen und Glasgravuren zu bearbeitenden Gläser beschreiben.

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  1. 10 Punkt eins Punkt 2
    die Verwendungs-, Bearbeitungs- und Verarbeitungsmöglichkeiten sowie die Eigenschaften von Hilfsstoffen wie Schleif- und Poliermittel in Form von Schleif-scheiben, Schleifwalzen, Polierkörper oder Poliermittel) beschreiben und deren berufsspezifischen Einsatz erklären.

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  1. 10 Punkt eins Punkt 3
    Rohgläser, Glasprodukte und Hilfsstoffe annehmen, sachgerecht lagern, gemäß Auftrag auswählen und auf Bearbeitbarkeit prüfen.

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  1. 10 Punkt eins Punkt 4
    die unterschiedlichen Grundschliffarten (Kugel-, Keil-, Olivschliff, Scharfschnitt) und deren Anwendung beschrieben und deren berufsspezifischen Einsatz erklären.

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  1. 10 Punkt eins Punkt 5
    Rohgläser und Glasprodukte für die weitere Bearbeitung vorbereiten (vorreißen, schlichten und feinmachen).

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10.2 Anfertigen von Glasschliffen und Glasgravuren

Die auszubildende Person kann

Lehrjahr

1.

2.

3.

  1. 10 Punkt 2 Punkt eins
    die notwendigen Arbeitsschritte, um abtragende Arbeiten durchzuführen und Glasoberflächen zu behandeln (zB Mattieren, Schattieren, Karieren, Ausführen von Keil- und Scharfschnitten, Kugel- und Olivschliffen, Erarbeiten von Dekoren mit unterschiedlichen Schleifkörperprofilen, Ausführen von Polituren, Ätzen), mit den dafür benötigtem Handwerkzeugen, Geräten bzw. Maschinen beschreiben.

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  1. 10 Punkt 2 Punkt 2
    beim Durchführen von abtragenden Arbeiten und bei Glasoberflächenbehandlungen unter Beachtung der notwendigen Arbeitsschritte (zB Mattieren, Schattieren, Karieren, Ausführen von Keil- und Scharfschnitten, Kugel- und Olivschliffen, Erarbeiten von Dekoren mit unterschiedlichen Schleifkörperprofilen, Ausführen von Polituren, Ätzen) und unter Verwendung der dafür benötigten Handwerkzeuge, Geräte bzw. Maschinen mitarbeiten.

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  1. 10 Punkt 2 Punkt 3
    abtragendende Arbeiten und Glasoberflächenbehandlungen unter Beachtung der notwendigen Arbeitsschritte (zB Mattieren, Schattieren, Karieren, Ausführen von Keil- und Scharfschnitten, Kugel- und Olivschliffen, Erarbeiten von Dekoren mit unterschiedlichen Schleifkörperprofilen, Ausführen von Polituren, Ätzen) mit den dafür benötigten Handwerkzeugen, Geräten bzw. Maschinen durchführen.

 

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  1. 10 Punkt 2 Punkt 4
    die notwendigen Arbeitsschritte, um Glasschliffe und Glasgravuren auszuführen (zB Gravieren, Ausführen von Rutschtechniken, Schneiden, Herstellen von Ecken-, Flächen-, Kanten- und Facettenschliffen, Hoch- und Tiefschnitte) mit den dafür benötigten Handwerkzeugen, Geräten bzw. Maschinen (zB Vibrograph, Diamantstipper, Bandschleifmaschine, Horizontalschleifmaschine), beschreiben.

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  1. 10 Punkt 2 Punkt 5
    beim Ausführen von Glasschliffen und Glasgravuren unter Beachtung der notwendigen Arbeitsschritte (zB Gravieren, Ausführen von Rutschtechniken, Schneiden, Herstellen von Ecken-, Flächen-, Kanten- und Facettenschliffen, Hoch- und Tiefschnitte) und unter Verwendung der dafür benötigten Handwerkzeuge, Geräte bzw. Maschinen (zB Vibrograph, Diamantstipper, Bandschleifmaschine, Horizontalschleifmaschine) mitarbeiten.

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  1. 10 Punkt 2 Punkt 6
    Glasschliffe und Glasgravuren unter Beachtung der notwendigen Arbeitsschritte (zB Gravieren, Ausführen von Rutschtechniken, Schneiden, Herstellen von Ecken-, Flächen-, Kanten- und Facettenschliffen, Hoch- und Tiefschnitte) mit den dafür benötigten Handwerkzeugen, Geräten bzw. Maschinen (zB Vibrograph, Diamantstipper, Bandschleifmaschine, Horizontalschleifmaschine) ausführen.

 

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  1. 10 Punkt 2 Punkt 7
    die notwendigen Arbeitsschritte, um Formveränderungen und Ausbruchsarbeiten auszuführen (zB Grobabtrag, Feinabtrag, Oberflächenabtrag, Randveränderungen, Durchbrüche) mit den dafür benötigten Handwerkzeugen, Geräten bzw. Maschinen beschreiben.

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  1. 10 Punkt 2 Punkt 8
    beim Ausführen von Formveränderungen und Ausbruchsarbeiten unter Beachtung der notwendigen Arbeitsschritte (zB Grobabtrag, Feinabtrag, Oberflächenabtrag, Randveränderungen, Durchbrüche) und unter Verwendung der dafür benötigten Handwerkzeuge, Geräte bzw. Maschinen mitarbeiten.

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  1. 10 Punkt 2 Punkt 9
    Formveränderungen und Ausbruchsarbeiten unter Beachtung der notwendigen Arbeitsschritte (zB Grobabtrag, Feinabtrag, Oberflächenabtrag, Randveränderungen, Durchbrüche) mit den dafür benötigten Handwerkzeugen, Geräten bzw. Maschinen ausführen.

 

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Schlagworte

Müllverwertung, Müllentsorgung, Arbeitsprozess, Lerntechnik, Sozialkompetenz, Teamarbeit, Betriebsmittel, Umweltschutz, Dateistruktur, Verwendungsmöglichkeit, Bearbeitungsmöglichkeit, Funktionskontrolle, Flächenberechnung, Schleifmaschine, Tischbrenner, Handbrenner, Normalglas, Glaswerkstoff, Fabrikationsfehler, Fadendekor, Blastechnik, Einschicht, Glasrohstoff, Schmelzofen, Hilfsofen, Malmittel, Druckwerkzeug, Bleiverglasung, Kugelschnitt, Keilschnitt, Kugelschliff, Eckenschliff, Flächenschliff, Kantenschliff, Hochschnitt

Zuletzt aktualisiert am

15.07.2026

Gesetzesnummer

20013234

Dokumentnummer

NOR40279407