Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Section Control-Messstreckenverordnung S 6 Tunnelkette Semmering 2025
Typ
V
§/Artikel/Anlage
§ 1
Inkrafttretensdatum
28.05.2025
Außerkrafttretensdatum
Index
90/01 Straßenverkehrsrecht
Text
§ 1.Paragraph eins,
Als Wegstrecken, auf denen die Einhaltung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit mit einer bildgebenden technischen Einrichtung, mit der die durchschnittliche Fahrgeschwindigkeit eines Fahrzeugs auf dieser Wegstrecke gemessen wird, zu überwachen ist (Messstrecken), werden folgende Abschnitte der im Gegenverkehr zu befahrenden Richtungsfahrbahn Seebenstein der S 6 Semmering Schnellstraße festgelegt:
in Fahrtrichtung St. Michael der Abschnitt von km 32,13 bis km 41,32 und
in Fahrtrichtung Seebenstein der Abschnitt von km 41,40 bis km 32,16.
Im RIS seit
27.05.2025
Zuletzt aktualisiert am
27.05.2025
Gesetzesnummer
20012891
Dokumentnummer
NOR40269459