in Fahrtrichtung St. Michael der Abschnitt von km 32,13 bis km 41,32 und
Section Control-Messstreckenverordnung S 6 Tunnelkette Semmering 2025
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 96 aus 2025, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 277 aus 2026,
römisch fünf
Paragraph eins
28.05.2025
16.09.2026
90/01 Straßenverkehrsrecht
Als Wegstrecken, auf denen die Einhaltung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit mit einer bildgebenden technischen Einrichtung, mit der die durchschnittliche Fahrgeschwindigkeit eines Fahrzeugs auf dieser Wegstrecke gemessen wird, zu überwachen ist (Messstrecken), werden folgende Abschnitte der im Gegenverkehr zu befahrenden Richtungsfahrbahn Seebenstein der S 6 Semmering Schnellstraße festgelegt:
16.09.2026
20012891
NOR40269459