Bundesrecht konsolidiert

Navigation im Suchergebnis

Neufestsetzung von Gerichtsgebühren Art. 2

Kurztitel

Neufestsetzung von Gerichtsgebühren

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 51/2025

Typ

V

§/Artikel/Anlage

Art. 2

Inkrafttretensdatum

01.04.2025

Außerkrafttretensdatum

Index

27/03 Gerichts- und Justizverwaltungsgebühren

Text

Artikel römisch zwei

  1. Absatz eins,Diese Verordnung tritt mit Ausnahme des in Absatz 2, angeführten Gebührenbetrags mit 1. April 2025 in Kraft. Sie ist auf alle Schriften und Amtshandlungen anzuwenden, bezüglich derer der Anspruch auf die Gebühr nach dem 31. März 2025 begründet wird.
  2. Absatz 2,Ziffer 18, Litera b, tritt mit 1. Jänner 2026 in Kraft und ist auf alle Schriften und Amtshandlungen anzuwenden, bezüglich derer der Anspruch auf die Gebühr nach dem 31. Dezember 2025 begründet wird.

Im RIS seit

07.04.2025

Zuletzt aktualisiert am

07.04.2025

Gesetzesnummer

20012869

Dokumentnummer

NOR40269133

European Legislation Identifier (ELI)

https://ris.bka.gv.at/eli/bgbl/ii/2025/51/A2/NOR40269133

Navigation im Suchergebnis