Bundesrecht konsolidiert

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Feststellung des Vorliegens der Voraussetzungen der automationsunterstützten Übernahme von Lichtbildern nach dem Bundesbehindertengesetz Art. 1

Kurztitel

Feststellung des Vorliegens der Voraussetzungen der automationsunterstützten Übernahme von Lichtbildern nach dem Bundesbehindertengesetz

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 35/2025

Typ

V

§/Artikel/Anlage

Art. 1

Inkrafttretensdatum

01.03.2025

Außerkrafttretensdatum

Index

68/02 Sonstiges Sozialrecht

Text

Die notwendigen technischen Voraussetzungen für die automationsunterstützte Übernahme von Lichtbildern (Paragraph 45, Absatz eins a, bis 1c des Bundesbehindertengesetzes) sind gegeben. Die Übernahme von Lichtbildern erfolgt ab dem der Kundmachung folgenden Tag.

Im RIS seit

03.03.2025

Zuletzt aktualisiert am

03.03.2025

Gesetzesnummer

20012843

Dokumentnummer

NOR40268624

European Legislation Identifier (ELI)

https://ris.bka.gv.at/eli/bgbl/ii/2025/35/A1/NOR40268624

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