Feststellung des Vorliegens der Voraussetzungen der automationsunterstützten Übernahme von Lichtbildern nach dem Bundesbehindertengesetz
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 35 aus 2025,
römisch fünf
Artikel eins
01.03.2025
68/02 Sonstiges Sozialrecht
Die notwendigen technischen Voraussetzungen für die automationsunterstützte Übernahme von Lichtbildern (Paragraph 45, Absatz eins a, bis 1c des Bundesbehindertengesetzes) sind gegeben. Die Übernahme von Lichtbildern erfolgt ab dem der Kundmachung folgenden Tag.
03.03.2025
20012843
NOR40268624