Bundesrecht konsolidiert

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Geschäftsordnung des Bundesschätzungsbeirates, der Landesschätzungsbeiräte sowie der Schätzungsausschüsse § 13

Kurztitel

Geschäftsordnung des Bundesschätzungsbeirates, der Landesschätzungsbeiräte sowie der Schätzungsausschüsse

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 329/2025

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 13

Inkrafttretensdatum

31.12.2025

Außerkrafttretensdatum

Index

33 Bewertungsrecht

Text

Schätzungsausschüsse

Paragraph 13,

Schätzungsausschüsse werden nach Erfordernis vom Finanzamt Österreich im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Finanzen für bestimmte abgegrenzte örtliche Bereiche zur Durchführung der Bodenschätzung gebildet.

Im RIS seit

12.01.2026

Zuletzt aktualisiert am

12.01.2026

Gesetzesnummer

20013075

Dokumentnummer

NOR40274842

European Legislation Identifier (ELI)

https://ris.bka.gv.at/eli/bgbl/ii/2025/329/P13/NOR40274842

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