Geschäftsordnung des Bundesschätzungsbeirates, der Landesschätzungsbeiräte sowie der Schätzungsausschüsse
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 329 aus 2025,
römisch fünf
Paragraph 13
31.12.2025
33 Bewertungsrecht
Schätzungsausschüsse werden nach Erfordernis vom Finanzamt Österreich im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Finanzen für bestimmte abgegrenzte örtliche Bereiche zur Durchführung der Bodenschätzung gebildet.
12.01.2026
20013075
NOR40274842