Bundesrecht konsolidiert

Navigation im Suchergebnis

Festsetzung des Mindestlohntarifs für Au-Pair-Kräfte § 5

Kurztitel

Festsetzung des Mindestlohntarifs für Au-Pair-Kräfte

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 286/2025

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 5

Inkrafttretensdatum

01.01.2026

Außerkrafttretensdatum

Index

60/02 Arbeitnehmerschutz

Text

Weihnachtsremuneration

Paragraph 5,

Der Au-Pair-Kraft gebührt in jedem Kalenderjahr eine jeweils am 1. Dezember fällig werdende Weihnachtsremuneration in der Höhe eines Bruttomonatsbarbezuges. Hat das Arbeitsverhältnis am Fälligkeitstag noch kein Jahr gedauert oder wurde es vor dem Fälligkeitstag aufgelöst, so gebührt der aliquote Teil der Remuneration.

Im RIS seit

11.12.2025

Zuletzt aktualisiert am

11.12.2025

Gesetzesnummer

20013043

Dokumentnummer

NOR40273208

European Legislation Identifier (ELI)

https://ris.bka.gv.at/eli/bgbl/ii/2025/286/P5/NOR40273208

Navigation im Suchergebnis