Bundesrecht konsolidiert

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Feststellung der Ausgleichstaxe nach dem Behinderteneinstellungsgesetz für das Kalenderjahr 2026 Art. 1

Kurztitel

Feststellung der Ausgleichstaxe nach dem Behinderteneinstellungsgesetz für das Kalenderjahr 2026

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 280/2025

Typ

V

§/Artikel/Anlage

Art. 1

Inkrafttretensdatum

10.12.2025

Außerkrafttretensdatum

31.12.2026

Index

68/01 Behinderteneinstellung

Beachte

Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (Anwendungszeitraum erschöpft).

Text

Die Höhe der gemäß Paragraph 9, Absatz 2, des Behinderteneinstellungsgesetzes zu entrichtenden Ausgleichstaxe beträgt für das Kalenderjahr 2026 für jede einzelne Person, die zu beschäftigen wäre, für Dienstgeber:innen mit 25 bis 99 Dienstnehmer:innen monatlich 344 Euro, für Dienstgeber:innen mit 100 bis 399 Dienstnehmer:innen monatlich 485 Euro und für Dienstgeber:innen mit 400 oder mehr Dienstnehmer:innen monatlich 512 Euro

Im RIS seit

09.12.2025

Zuletzt aktualisiert am

09.12.2025

Gesetzesnummer

20013040

Dokumentnummer

NOR40273186

European Legislation Identifier (ELI)

https://ris.bka.gv.at/eli/bgbl/ii/2025/280/A1/NOR40273186

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