Feststellung der Ausgleichstaxe nach dem Behinderteneinstellungsgesetz für das Kalenderjahr 2026
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 280 aus 2025,
römisch fünf
Artikel eins
10.12.2025
31.12.2026
68/01 Behinderteneinstellung
Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (Anwendungszeitraum erschöpft).
Die Höhe der gemäß Paragraph 9, Absatz 2, des Behinderteneinstellungsgesetzes zu entrichtenden Ausgleichstaxe beträgt für das Kalenderjahr 2026 für jede einzelne Person, die zu beschäftigen wäre, für Dienstgeber:innen mit 25 bis 99 Dienstnehmer:innen monatlich 344 Euro, für Dienstgeber:innen mit 100 bis 399 Dienstnehmer:innen monatlich 485 Euro und für Dienstgeber:innen mit 400 oder mehr Dienstnehmer:innen monatlich 512 Euro
09.12.2025
20013040
NOR40273186