Bundesrecht konsolidiert

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Festsetzung des Mindestlohntarifs für im Haushalt Beschäftigte für Österreich § 5

Kurztitel

Festsetzung des Mindestlohntarifs für im Haushalt Beschäftigte für Österreich

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 279/2025

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 5

Inkrafttretensdatum

01.01.2026

Außerkrafttretensdatum

Index

60/03 Kollektives Arbeitsrecht

Text

Weihnachtsremuneration

Paragraph 5,

Der Arbeitnehmerin bzw. dem Arbeitnehmer gebührt in jedem Kalenderjahr eine jeweils am 1. Dezember fällig werdende Weihnachtsremuneration in der Höhe eines Monatsbezuges, welcher dem Durchschnitt der letzten vollen sechs Bruttomonatsbarbezüge entspricht. Hat das Arbeitsverhältnis am Fälligkeitstag noch kein Jahr gedauert oder wurde es vor dem Fälligkeitstag aufgelöst, so gebührt der aliquote Teil der Remuneration.

Im RIS seit

09.12.2025

Zuletzt aktualisiert am

09.12.2025

Gesetzesnummer

20013039

Dokumentnummer

NOR40273178

European Legislation Identifier (ELI)

https://ris.bka.gv.at/eli/bgbl/ii/2025/279/P5/NOR40273178

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