Bundesrecht konsolidiert

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Frauenförderungsplan des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz § 21

Kurztitel

Frauenförderungsplan des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 275/2025

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 21

Inkrafttretensdatum

05.12.2025

Außerkrafttretensdatum

Index

63/08 Sonstiges Allgemeines Dienst- und Besoldungsrecht

Text

Spezielle Schulung der Wiedereinsteigerinnen

Paragraph 21,
  1. Absatz eins,Die Mitarbeiterinnen sind durch die gezielte Förderung der Fortbildung nach dem Wiedereinstieg bei der raschen Reintegration an ihrem Arbeitsplatz zu unterstützen.
  2. Absatz 2,Die Vorgesetzten sollen die Teilnahme an einem Wiedereinstiegsseminar – sofern angeboten – ermöglichen.
  3. Absatz 3,Wiedereinsteigerinnen sollen bevorzugt zu Fortbildungsseminaren zugelassen werden.
  4. Absatz 4,Wiedereinsteigerinnen ist auch Coaching und Einzelsupervision anzubieten.

Im RIS seit

05.12.2025

Zuletzt aktualisiert am

05.12.2025

Gesetzesnummer

20013036

Dokumentnummer

NOR40273152

European Legislation Identifier (ELI)

https://ris.bka.gv.at/eli/bgbl/ii/2025/275/P21/NOR40273152

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