Absatz eins,Die Mitarbeiterinnen sind durch die gezielte Förderung der Fortbildung nach dem Wiedereinstieg bei der raschen Reintegration an ihrem Arbeitsplatz zu unterstützen.
Frauenförderungsplan des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 275 aus 2025,
römisch fünf
Paragraph 21
05.12.2025
63/08 Sonstiges Allgemeines Dienst- und Besoldungsrecht
05.12.2025
20013036
NOR40273152