Bundesrecht konsolidiert

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Frauenförderungsplan des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz § 13

Kurztitel

Frauenförderungsplan des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 275/2025

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 13

Inkrafttretensdatum

05.12.2025

Außerkrafttretensdatum

Index

63/08 Sonstiges Allgemeines Dienst- und Besoldungsrecht

Text

Basisausbildung

Paragraph 13,
  1. Absatz eins,Im Rahmen der Basiseinführung ist der Frauenbeauftragten und/oder der oder dem Gleichbehandlungsbeauftragten ausreichend Möglichkeit zu bieten, sich vorzustellen und über das B-GlBG und den Frauenförderungsplan zu informieren.
  2. Absatz 2,Wird in einer Dienststelle keine Basiseinführung durchgeführt, hat die Vorstellung der oder des Frauenbeauftragten und der oder des Gleichbehandlungsbeauftragten in anderer, geeigneter Form zu erfolgen.

Im RIS seit

05.12.2025

Zuletzt aktualisiert am

05.12.2025

Gesetzesnummer

20013036

Dokumentnummer

NOR40273144

European Legislation Identifier (ELI)

https://ris.bka.gv.at/eli/bgbl/ii/2025/275/P13/NOR40273144

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