Absatz eins,Im Rahmen der Basiseinführung ist der Frauenbeauftragten und/oder der oder dem Gleichbehandlungsbeauftragten ausreichend Möglichkeit zu bieten, sich vorzustellen und über das B-GlBG und den Frauenförderungsplan zu informieren.
Frauenförderungsplan des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 275 aus 2025,
römisch fünf
Paragraph 13
05.12.2025
63/08 Sonstiges Allgemeines Dienst- und Besoldungsrecht
05.12.2025
20013036
NOR40273144