Bundesrecht konsolidiert

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Festsetzung des Mindestlohntarifs für die Betreuung und Bedienung von Anlagen und Einrichtungen auf Liegenschaften für Steiermark § 2

Kurztitel

Festsetzung des Mindestlohntarifs für die Betreuung und Bedienung von Anlagen und Einrichtungen auf Liegenschaften für Steiermark

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 272/2025

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 2

Inkrafttretensdatum

01.01.2026

Außerkrafttretensdatum

Index

60/03 Kollektives Arbeitsrecht

Text

Betreuung von Aufzügen

Paragraph 2,
  1. Absatz eins,Die unter Paragraph eins, Ziffer 2, genannten Personen erhalten, falls sie mit der Betreuung eines Aufzuges beauftragt wurden, monatlich von der Auftraggeberin bzw. vom Auftraggeber jeweils folgenden Pauschalbetrag:
    • Strichaufzählung
      bis zu vier Geschossen 141,79 €
    • Strichaufzählung
      für jedes weitere Geschoß 12,78 €.
  2. Absatz 2,Unter Betreuung eines Aufzuges ist die tägliche Überprüfung des Aufzuges (Prüfungsfahrt) sowie die notwendige Reinigung des Aufzuges und des Maschinenhauses zu verstehen.

Im RIS seit

04.12.2025

Zuletzt aktualisiert am

04.12.2025

Gesetzesnummer

20013032

Dokumentnummer

NOR40273074

European Legislation Identifier (ELI)

https://ris.bka.gv.at/eli/bgbl/ii/2025/272/P2/NOR40273074

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