Kurztitel

Festsetzung des Mindestlohntarifs für die Betreuung und Bedienung von Anlagen und Einrichtungen auf Liegenschaften für Steiermark

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 272 aus 2025,

Typ

römisch fünf

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 2

Inkrafttretensdatum

01.01.2026

Index

60/03 Kollektives Arbeitsrecht

Text

Betreuung von Aufzügen

Paragraph 2,

  1. Absatz eins,Die unter Paragraph eins, Ziffer 2, genannten Personen erhalten, falls sie mit der Betreuung eines Aufzuges beauftragt wurden, monatlich von der Auftraggeberin bzw. vom Auftraggeber jeweils folgenden Pauschalbetrag:
    • Strichaufzählung
      bis zu vier Geschossen 141,79 €
    • Strichaufzählung
      für jedes weitere Geschoß 12,78 €.
  2. Absatz 2,Unter Betreuung eines Aufzuges ist die tägliche Überprüfung des Aufzuges (Prüfungsfahrt) sowie die notwendige Reinigung des Aufzuges und des Maschinenhauses zu verstehen.

Zuletzt aktualisiert am

04.12.2025

Gesetzesnummer

20013032

Dokumentnummer

NOR40273074