Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Festsetzung des Mindestlohntarifs für die Betreuung und Bedienung von Anlagen und Einrichtungen auf Liegenschaften für Vorarlberg
Typ
V
§/Artikel/Anlage
§ 6
Inkrafttretensdatum
01.01.2026
Außerkrafttretensdatum
Index
60/03 Kollektives Arbeitsrecht
Text
Tief- und Palettengaragen
§ 6.Paragraph 6,
Für die Reinigung der Tief- und Palettengaragen, einschließlich der (allenfalls) notwendigen Wartung und Beaufsichtigung der in diesen Anlagen vorhandenen technischen Einrichtungen gebührt pro Quadratmeter der zu reinigenden Boden(Nutz-)fläche monatlich ein Entgelt in der in § 2 Abs. 1 Z 2 des Mindestlohntarifs für Hausbesorgerinnen und Hausbesorger, M 14/2025/XXVI/99/14, festgesetzten Höhe. Für die Reinigung der Tief- und Palettengaragen, einschließlich der (allenfalls) notwendigen Wartung und Beaufsichtigung der in diesen Anlagen vorhandenen technischen Einrichtungen gebührt pro Quadratmeter der zu reinigenden Boden(Nutz-)fläche monatlich ein Entgelt in der in Paragraph 2, Absatz eins, Ziffer 2, des Mindestlohntarifs für Hausbesorgerinnen und Hausbesorger, M 14/2025/XXVI/99/14, festgesetzten Höhe.
Schlagworte
Tiefgarage
Im RIS seit
03.12.2025
Zuletzt aktualisiert am
03.12.2025
Gesetzesnummer
20013026
Dokumentnummer
NOR40273021