Festsetzung des Mindestlohntarifs für die Betreuung und Bedienung von Anlagen und Einrichtungen auf Liegenschaften für Vorarlberg
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 265 aus 2025,
römisch fünf
Paragraph 6
01.01.2026
60/03 Kollektives Arbeitsrecht
Für die Reinigung der Tief- und Palettengaragen, einschließlich der (allenfalls) notwendigen Wartung und Beaufsichtigung der in diesen Anlagen vorhandenen technischen Einrichtungen gebührt pro Quadratmeter der zu reinigenden Boden(Nutz-)fläche monatlich ein Entgelt in der in Paragraph 2, Absatz eins, Ziffer 2, des Mindestlohntarifs für Hausbesorgerinnen und Hausbesorger, M 14/2025/XXVI/99/14, festgesetzten Höhe.
Tiefgarage
03.12.2025
20013026
NOR40273021