Tief- und Palettengaragen
§ 6.Paragraph 6,
Für die Reinigung der Tief- und Palettengaragen, einschließlich der (allenfalls) notwendigen Wartung und Beaufsichtigung der in diesen Anlagen vorhandenen technischen Einrichtungen gebührt pro Quadratmeter der zu reinigenden Boden(Nutz-)fläche monatlich ein Entgelt in der in § 2 Abs. 1 Z 1 des Mindestlohntarifs für Hausbesorgerinnen und Hausbesorger, M 12/2025/XXVI/99/12, festgesetzten Höhe. Für die Reinigung der Tief- und Palettengaragen, einschließlich der (allenfalls) notwendigen Wartung und Beaufsichtigung der in diesen Anlagen vorhandenen technischen Einrichtungen gebührt pro Quadratmeter der zu reinigenden Boden(Nutz-)fläche monatlich ein Entgelt in der in Paragraph 2, Absatz eins, Ziffer eins, des Mindestlohntarifs für Hausbesorgerinnen und Hausbesorger, M 12/2025/XXVI/99/12, festgesetzten Höhe.