Festsetzung des Mindestlohntarifs für die Betreuung und Bedienung von Anlagen und Einrichtungen auf Liegenschaften für Tirol
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 264 aus 2025,
römisch fünf
Paragraph 6
01.01.2026
60/03 Kollektives Arbeitsrecht
Für die Reinigung der Tief- und Palettengaragen, einschließlich der (allenfalls) notwendigen Wartung und Beaufsichtigung der in diesen Anlagen vorhandenen technischen Einrichtungen gebührt pro Quadratmeter der zu reinigenden Boden(Nutz-)fläche monatlich ein Entgelt in der in Paragraph 2, Absatz eins, Ziffer eins, des Mindestlohntarifs für Hausbesorgerinnen und Hausbesorger, M 12/2025/XXVI/99/12, festgesetzten Höhe.
Tiefgarage
03.12.2025
20013025
NOR40273010