Bundesrecht konsolidiert

Navigation im Suchergebnis

Festsetzung des Mindestlohntarifs für die Betreuung und Bedienung von Anlagen und Einrichtungen auf Liegenschaften für Tirol § 2

Kurztitel

Festsetzung des Mindestlohntarifs für die Betreuung und Bedienung von Anlagen und Einrichtungen auf Liegenschaften für Tirol

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 264/2025

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 2

Inkrafttretensdatum

01.01.2026

Außerkrafttretensdatum

Index

60/03 Kollektives Arbeitsrecht

Text

Betreuung von Aufzügen

Paragraph 2,
  1. Absatz eins,Die unter Paragraph eins, Ziffer 2, genannten Personen erhalten, falls sie mit der Betreuung eines Aufzuges beauftragt wurden, monatlich von der Auftraggeberin bzw. dem Auftraggeber jeweils folgende Pauschalbeträge:
    1. Ziffer eins
      bis zu vier Geschossen 135,29 €
    2. Ziffer 2
      für jedes weitere Geschoß 8,47 €.
  2. Absatz 2,Unter Betreuung eines Aufzuges ist die tägliche Überprüfung des Aufzuges (Prüfungsfahrt) sowie die notwendige Reinigung des Aufzuges und des Maschinenhauses zu verstehen.

Im RIS seit

03.12.2025

Zuletzt aktualisiert am

03.12.2025

Gesetzesnummer

20013025

Dokumentnummer

NOR40273006

European Legislation Identifier (ELI)

https://ris.bka.gv.at/eli/bgbl/ii/2025/264/P2/NOR40273006

Navigation im Suchergebnis