Kurztitel

Festsetzung des Mindestlohntarifs für die Betreuung und Bedienung von Anlagen und Einrichtungen auf Liegenschaften für Tirol

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 264 aus 2025,

Typ

römisch fünf

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 2

Inkrafttretensdatum

01.01.2026

Index

60/03 Kollektives Arbeitsrecht

Text

Betreuung von Aufzügen

Paragraph 2,

  1. Absatz eins,Die unter Paragraph eins, Ziffer 2, genannten Personen erhalten, falls sie mit der Betreuung eines Aufzuges beauftragt wurden, monatlich von der Auftraggeberin bzw. dem Auftraggeber jeweils folgende Pauschalbeträge:
    1. Ziffer eins
      bis zu vier Geschossen 135,29 €
    2. Ziffer 2
      für jedes weitere Geschoß 8,47 €.
  2. Absatz 2,Unter Betreuung eines Aufzuges ist die tägliche Überprüfung des Aufzuges (Prüfungsfahrt) sowie die notwendige Reinigung des Aufzuges und des Maschinenhauses zu verstehen.

Zuletzt aktualisiert am

03.12.2025

Gesetzesnummer

20013025

Dokumentnummer

NOR40273006