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Festsetzung des Mindestlohntarifs für die Betreuung und Bedienung von Anlagen und Einrichtungen auf Liegenschaften für Wien § 5

Kurztitel

Festsetzung des Mindestlohntarifs für die Betreuung und Bedienung von Anlagen und Einrichtungen auf Liegenschaften für Wien

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 258/2025

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 5

Inkrafttretensdatum

01.01.2026

Außerkrafttretensdatum

Index

60/03 Kollektives Arbeitsrecht

Text

Betreuung von Warmwasser- und Zentralheizungsanlagen

Paragraph 5,
  1. Absatz eins,Für die Betreuung von Warmwasser- und Zentralheizungsanlagen gebührt während der tatsächlichen Betriebsdauer ein Grundbezug von 334,38 € monatlich.
  2. Absatz 2,Wird die Anlage mit gasförmigen Brennstoffen beschickt, gebührt ein Zuschlag von monatlich 185,63 € je Kessel.
  3. Absatz 3,Wird die Anlage mit flüssigen Brennstoffen beschickt, gebührt ein Zuschlag von monatlich 247,91 € je Kessel.
  4. Absatz 4,Wird die Anlage mit festen Brennstoffen beschickt, gebührt ein Zuschlag von monatlich 349,84 € je Kessel.
  5. Absatz 5,Für die Durchführung von zusätzlichen angeordneten Betreuungsarbeiten einfacher Art an der Anlage selbst oder an den dazugehörigen Teilen gebührt für jede Arbeitsstunde zusätzlich ein Betrag von 17,02 €.
  6. Absatz 6,Der Betreuerin bzw. dem Betreuer von Anlagen nach Absatz eins, bis 4 gebührt eine Schmutzzulage von 15% des jeweiligen Entgeltes, wenn die Anlage mit festen Brennstoffen betrieben wird oder wenn keine auf Kosten der Hausinhabung betriebene Badeanlage zur Verfügung steht.
  7. Absatz 7,Für die Betreuung von Warmwasser- oder Zentralheizungsanlagen, die durch ein Fernheizwerk gespeist werden, gebührt während der tatsächlichen Betriebsdauer ein Betrag von 289,- € monatlich; pro jede weitere Anlage oder Umformer gebührt während der tatsächlichen Betriebsdauer ein weiterer Betrag von 83,62 € monatlich.

Schlagworte

Warmwasseranlage

Im RIS seit

28.11.2025

Zuletzt aktualisiert am

28.11.2025

Gesetzesnummer

20013020

Dokumentnummer

NOR40272946

European Legislation Identifier (ELI)

https://ris.bka.gv.at/eli/bgbl/ii/2025/258/P5/NOR40272946

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