Absatz eins,Für die Betreuung von Warmwasser- und Zentralheizungsanlagen gebührt während der tatsächlichen Betriebsdauer ein Grundbezug von 334,38 € monatlich.
Festsetzung des Mindestlohntarifs für die Betreuung und Bedienung von Anlagen und Einrichtungen auf Liegenschaften für Wien
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 258 aus 2025,
römisch fünf
Paragraph 5
01.01.2026
60/03 Kollektives Arbeitsrecht
Warmwasseranlage
28.11.2025
20013020
NOR40272946