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Festsetzung des Mindestlohntarifs für Hausbesorgerinnen und Hausbesorger für Burgenland § 2

Kurztitel

Festsetzung des Mindestlohntarifs für Hausbesorgerinnen und Hausbesorger für Burgenland

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 257/2025

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 2

Inkrafttretensdatum

01.01.2026

Außerkrafttretensdatum

Index

60/03 Kollektives Arbeitsrecht

Text

Dienstleistungen nach Paragraphen 3, und 4 Absatz eins, Hausbesorgergesetz

Paragraph 2,
  1. Absatz eins,Das monatliche Entgelt für die nach den Paragraphen 3, und 4 Absatz eins, des Hausbesorgergesetzes zu erbringenden Dienstleistungen hat zu betragen:
    1. Ziffer eins
      für Wohnungen je Quadratmeter Nutzfläche 0,3798 €,
    2. Ziffer 2
      für andere Räumlichkeiten je Quadratmeter Nutzfläche 0,3798 €,
    3. Ziffer 3
      für die Reinigung der Gehsteige und deren Bestreuung bei Glatteis je Quadratmeter der zu reinigenden Fläche 0,6860 €.
  2. Absatz 2,Als Ersatz für die Kosten der Beschaffung der zu den Reinigungsarbeiten gemäß Paragraph 4, Absatz eins, Ziffer eins, Litera a bis d des Hausbesorgergesetzes erforderlichen Materialien gebührt der Hausbesorgerin bzw. dem Hausbesorger ein monatlicher Zuschlag zum Entgelt in der Höhe von 20% der im Paragraph 2, Absatz eins, Ziffer eins, und 2 festgesetzten Beträge. Dieser Zuschlag ist kein Bestandteil des Entgeltes.
  3. Absatz 3,Wer in der vorgeschriebenen Sperrzeit die Dienste der Hausbesorgerin bzw. des Hausbesorgers oder der bestellten Vertretung zum Öffnen des Tores in Anspruch nimmt, hat hierfür an die Hausbesorgerin oder den Hausbesorger bzw. deren oder dessen Vertretung ein Sperrgeld zu entrichten, das bei Öffnen des Tores vor Mitternacht 6,23 €, nach Mitternacht 7,27 € zu betragen hat.
  4. Absatz 4,Der sich aus Absatz eins, und 2 ergebende Auszahlungsbetrag ist kaufmännisch auf 10 Cent zu runden und von der Hauseigentümerin bzw. vom Hauseigentümer monatlich im Nachhinein zu leisten.

Im RIS seit

28.11.2025

Zuletzt aktualisiert am

28.11.2025

Gesetzesnummer

20013019

Dokumentnummer

NOR40272935

European Legislation Identifier (ELI)

https://ris.bka.gv.at/eli/bgbl/ii/2025/257/P2/NOR40272935

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