Absatz eins,Das monatliche Entgelt für die nach den Paragraphen 3, und 4 Absatz eins, des Hausbesorgergesetzes zu erbringenden Dienstleistungen hat zu betragen:
- Ziffer einsfür Wohnungen je Quadratmeter Nutzfläche 0,3798 €,
- Ziffer 2für andere Räumlichkeiten je Quadratmeter Nutzfläche 0,3798 €,
- Ziffer 3für die Reinigung der Gehsteige und deren Bestreuung bei Glatteis je Quadratmeter der zu reinigenden Fläche 0,6860 €.