Begleitende Dokumente
-
Hauptdokument
Kurztitel
Section Control-Messstreckenverordnung A 13 Luegbrücke 2025
Typ
V
§/Artikel/Anlage
§ 1
Inkrafttretensdatum
27.11.2025
Außerkrafttretensdatum
10.04.2026
Index
90/01 Straßenverkehrsrecht
Text
§ 1.Paragraph eins,
Als Wegstrecke, auf der die Einhaltung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit mit einer bildgebenden technischen Einrichtung, mit der die durchschnittliche Fahrgeschwindigkeit eines Fahrzeugs auf dieser Wegstrecke gemessen wird, zu überwachen ist (Messstrecke), wird auf beiden Richtungsfahrbahnen der A 13 Brenner Autobahn jeweils der Abschnitt zwischen km 30,25 und km 32,75 festgelegt.
Im RIS seit
27.11.2025
Zuletzt aktualisiert am
10.04.2026
Gesetzesnummer
20013010
Dokumentnummer
NOR40272874