Kurztitel

Section Control-Messstreckenverordnung A 13 Luegbrücke 2025

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 248 aus 2025,

Typ

römisch fünf

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph eins

Inkrafttretensdatum

27.11.2025

Außerkrafttretensdatum

10.04.2026

Index

90/01 Straßenverkehrsrecht

Text

Paragraph eins,

Als Wegstrecke, auf der die Einhaltung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit mit einer bildgebenden technischen Einrichtung, mit der die durchschnittliche Fahrgeschwindigkeit eines Fahrzeugs auf dieser Wegstrecke gemessen wird, zu überwachen ist (Messstrecke), wird auf beiden Richtungsfahrbahnen der A 13 Brenner Autobahn jeweils der Abschnitt zwischen km 30,25 und km 32,75 festgelegt.

Zuletzt aktualisiert am

10.04.2026

Gesetzesnummer

20013010

Dokumentnummer

NOR40272874