Bundesrecht konsolidiert

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Lehrlingseinkommen für Sportadministratorinnen und Sportadministratoren § 4

Kurztitel

Lehrlingseinkommen für Sportadministratorinnen und Sportadministratoren

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 230/2025

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 4

Inkrafttretensdatum

01.10.2025

Außerkrafttretensdatum

Index

60/03 Kollektives Arbeitsrecht

Text

Basis für die Überstundenberechnung gemäß Paragraph eins, Absatz eins a, Ziffer eins, KJBG

Paragraph 4,

Gibt es in einem Betrieb keinen einschlägigen Facharbeiterlohn iSd Paragraph eins, Absatz eins a, Ziffer eins, KJBG, so ist für die Überstundenentlohnung von Lehrlingen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, hinsichtlich der Berechnung der Grundstundenvergütung und des Zuschlags Abschnitt 2 G Ziffer 1.7 des Kollektivvertrages für Angestellte und Lehrlinge in Handelsbetrieben vom 3. Dezember 2024 heranzuziehen.

Im RIS seit

28.10.2025

Zuletzt aktualisiert am

28.10.2025

Gesetzesnummer

20012993

Dokumentnummer

NOR40272360

European Legislation Identifier (ELI)

https://ris.bka.gv.at/eli/bgbl/ii/2025/230/P4/NOR40272360

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