Lehrlingseinkommen für Sportadministratorinnen und Sportadministratoren
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 230 aus 2025,
römisch fünf
Paragraph 4
01.10.2025
60/03 Kollektives Arbeitsrecht
Gibt es in einem Betrieb keinen einschlägigen Facharbeiterlohn iSd Paragraph eins, Absatz eins a, Ziffer eins, KJBG, so ist für die Überstundenentlohnung von Lehrlingen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, hinsichtlich der Berechnung der Grundstundenvergütung und des Zuschlags Abschnitt 2 G Ziffer 1.7 des Kollektivvertrages für Angestellte und Lehrlinge in Handelsbetrieben vom 3. Dezember 2024 heranzuziehen.
28.10.2025
20012993
NOR40272360