Kurztitel

Lehrlingseinkommen für Sportadministratorinnen und Sportadministratoren

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 230 aus 2025,

Typ

römisch fünf

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 4

Inkrafttretensdatum

01.10.2025

Index

60/03 Kollektives Arbeitsrecht

Text

Basis für die Überstundenberechnung gemäß Paragraph eins, Absatz eins a, Ziffer eins, KJBG

Paragraph 4,

Gibt es in einem Betrieb keinen einschlägigen Facharbeiterlohn iSd Paragraph eins, Absatz eins a, Ziffer eins, KJBG, so ist für die Überstundenentlohnung von Lehrlingen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, hinsichtlich der Berechnung der Grundstundenvergütung und des Zuschlags Abschnitt 2 G Ziffer 1.7 des Kollektivvertrages für Angestellte und Lehrlinge in Handelsbetrieben vom 3. Dezember 2024 heranzuziehen.

Zuletzt aktualisiert am

28.10.2025

Gesetzesnummer

20012993

Dokumentnummer

NOR40272360