Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Heimarbeitstarif für die Herstellung oder Bearbeitung von Spielwaren aller Art durch Heimarbeiterinnen und Heimarbeiter
Typ
V
§/Artikel/Anlage
§ 1
Inkrafttretensdatum
01.05.2025
Außerkrafttretensdatum
31.05.2026
Index
60/04 Arbeitsrecht allgemein
Beachte
materiell derogiert durch
BGBl. II Nr. 252/2026
Text
Heimarbeitstarif
für die Herstellung oder Bearbeitung von Spielwaren aller Art durch Heimarbeiterinnen und Heimarbeiter
H 6/2025/VIII/38/4
Geltungsbereich
Räumlich: für das Bundesgebiet Österreich.
Fachlich: für die Herstellung oder Bearbeitung von Spielwaren aller Art, soweit ihre Herstellung oder Bearbeitung nicht in einen anderen Erzeugungszweig fällt und nicht bereits in einem Heimarbeitsgesamtvertrag oder Heimarbeitstarif geregelt ist.
Persönlich: für alle Auftraggeberinnen und Auftraggeber, die für die unter b) angeführten Arbeiten Heimarbeiterinnen und Heimarbeiter beschäftigen.
Im RIS seit
09.07.2025
Zuletzt aktualisiert am
20.08.2026
Gesetzesnummer
20012932
Dokumentnummer
NOR40270371