Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Heimarbeitstarif für das Kuvertieren, Adressieren, Adjustieren oder Verpacken von Waren durch Heimarbeiterinnen und Heimarbeiter
Typ
V
§/Artikel/Anlage
§ 2
Inkrafttretensdatum
01.04.2025
Außerkrafttretensdatum
31.03.2026
Index
60/04 Arbeitsrecht allgemein
Beachte
materiell derogiert durch
BGBl. II Nr. 248/2026
Text
Entgelte
§ 2.Paragraph 2,
Die Stückentgelte der in Heimarbeit Beschäftigten sind nach dem am 25. Februar 2025 abgeschlossenen Kollektivvertrag für die Buchbinder, Kartonagewaren- und Etuierzeugeuger Österreichs, Lohntabelle für Papierkonfektionsarbeiter, Lohngruppe 5, mit einem Stundenlohn von 11,10 € zu berechnen.
Schlagworte
Kartonagewarenerzeuger
Im RIS seit
08.07.2025
Zuletzt aktualisiert am
20.08.2026
Gesetzesnummer
20012929
Dokumentnummer
NOR40270356