Heimarbeitstarif für das Kuvertieren, Adressieren, Adjustieren oder Verpacken von Waren durch Heimarbeiterinnen und Heimarbeiter
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 144 aus 2025, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 248 aus 2026,
römisch fünf
Paragraph 2
01.04.2025
31.03.2026
60/04 Arbeitsrecht allgemein
materiell derogiert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 248 aus 2026,
Die Stückentgelte der in Heimarbeit Beschäftigten sind nach dem am 25. Februar 2025 abgeschlossenen Kollektivvertrag für die Buchbinder, Kartonagewaren- und Etuierzeugeuger Österreichs, Lohntabelle für Papierkonfektionsarbeiter, Lohngruppe 5, mit einem Stundenlohn von 11,10 € zu berechnen.
Kartonagewarenerzeuger
20.08.2026
20012929
NOR40270356