Bundesrecht konsolidiert

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Gleichhaltung von Nebenleistungen der Vertragsbediensteten im Pädagogischen Dienst an land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalten des Bundes mit der Unterrichtserteilung § 2

Kurztitel

Gleichhaltung von Nebenleistungen der Vertragsbediensteten im Pädagogischen Dienst an land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalten des Bundes mit der Unterrichtserteilung

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 124/2025

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 2

Inkrafttretensdatum

01.07.2025

Außerkrafttretensdatum

Abkürzung

LFPD-NebLV

Index

63/03 Vertragsbedienstetengesetz 1948

Text

Tätigkeit als Werkstättenleiter oder Werkstättenleiterin

Paragraph 2,

Ist eine Lehrperson mit der Werkstättenleitung betraut, ist die Tätigkeit je Schule im Ausmaß von 1,1 Wochenstunden pro organisatorisch und tatsächlich vorgesehener Lehrwerkstätte der Unterrichtserteilung gleichzuhalten.

Im RIS seit

01.07.2025

Zuletzt aktualisiert am

01.07.2025

Gesetzesnummer

20012911

Dokumentnummer

NOR40270108

European Legislation Identifier (ELI)

https://ris.bka.gv.at/eli/bgbl/ii/2025/124/P2/NOR40270108

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