Kurztitel

Gleichhaltung von Nebenleistungen der Vertragsbediensteten im Pädagogischen Dienst an land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalten des Bundes mit der Unterrichtserteilung

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 124 aus 2025,

Typ

römisch fünf

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 2

Inkrafttretensdatum

01.07.2025

Abkürzung

LFPD-NebLV

Index

63/03 Vertragsbedienstetengesetz 1948

Text

Tätigkeit als Werkstättenleiter oder Werkstättenleiterin

Paragraph 2,

Ist eine Lehrperson mit der Werkstättenleitung betraut, ist die Tätigkeit je Schule im Ausmaß von 1,1 Wochenstunden pro organisatorisch und tatsächlich vorgesehener Lehrwerkstätte der Unterrichtserteilung gleichzuhalten.

Zuletzt aktualisiert am

01.07.2025

Gesetzesnummer

20012911

Dokumentnummer

NOR40270108