Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Gleichhaltung von Nebenleistungen der Vertragsbediensteten im Pädagogischen Dienst an land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalten des Bundes mit der Unterrichtserteilung
Typ
V
§/Artikel/Anlage
§ 1
Inkrafttretensdatum
01.07.2025
Außerkrafttretensdatum
Abkürzung
LFPD-NebLV
Index
63/03 Vertragsbedienstetengesetz 1948
Text
Tätigkeit an Lehreinrichtungen oder Versuchsanstalten
§ 1.Paragraph eins,
Ist eine Vertragslehrperson mit der Erbringung von Nebenleistungen an einer mit land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalten des Bundes organisatorisch verbundenen Lehreinrichtung (wie Lehrbetrieb, Lehrforst, Lehrhaushalt, Kellerei) oder Versuchsanstalt betraut, ist die damit verbundene Tätigkeit für jeweils zwei tatsächlich geleistete Stunden dem Ausmaß von 1,1 Wochenstunden der Unterrichtserteilung gleichzuhalten.
Im RIS seit
01.07.2025
Zuletzt aktualisiert am
01.07.2025
Gesetzesnummer
20012911
Dokumentnummer
NOR40270107