Gleichhaltung von Nebenleistungen der Vertragsbediensteten im Pädagogischen Dienst an land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalten des Bundes mit der Unterrichtserteilung
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 124 aus 2025,
römisch fünf
Paragraph eins
01.07.2025
LFPD-NebLV
63/03 Vertragsbedienstetengesetz 1948
Ist eine Vertragslehrperson mit der Erbringung von Nebenleistungen an einer mit land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalten des Bundes organisatorisch verbundenen Lehreinrichtung (wie Lehrbetrieb, Lehrforst, Lehrhaushalt, Kellerei) oder Versuchsanstalt betraut, ist die damit verbundene Tätigkeit für jeweils zwei tatsächlich geleistete Stunden dem Ausmaß von 1,1 Wochenstunden der Unterrichtserteilung gleichzuhalten.
01.07.2025
20012911
NOR40270107