Inhalt der Satzung
Der zwischen der Berufsvereinigung der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber privater Bildungseinrichtungen (BABE) und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft GPA und Gewerkschaft VIDA, abgeschlossene
Kollektivvertrag für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der privaten Bildungseinrichtungen (Stand 1. Mai 2025),
beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz unter Registerzahl KV 355/2025 hinterlegt und am 6. Juni 2025 auf der „Elektronischen Verlautbarungs- und Informationsplattform des Bundes“ kundgemacht,beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz unter Registerzahl KV 355 aus 2025, hinterlegt und am 6. Juni 2025 auf der „Elektronischen Verlautbarungs- und Informationsplattform des Bundes“ kundgemacht,
wird zur Satzung erklärt.
Von der Satzungserklärung werden nachstehende Bestimmungen des angeführten Kollektivvertrags ausgenommen:
§§ 1 und 2Paragraphen eins, und 2
§ 4 Abs. 7Paragraph 4, Absatz 7
§ 34 mit Ausnahme des vorletzten AbsatzesParagraph 34, mit Ausnahme des vorletzten Absatzes
Soweit im angeführten Kollektivvertrag auf dessen Inkrafttreten mit 1. Mai 2025 abgestellt wird, wird diese Bezugnahme durch eine Bezugnahme auf das Inkrafttreten der Satzung (§ 3 Abs. 1) ersetzt.Soweit im angeführten Kollektivvertrag auf dessen Inkrafttreten mit 1. Mai 2025 abgestellt wird, wird diese Bezugnahme durch eine Bezugnahme auf das Inkrafttreten der Satzung (Paragraph 3, Absatz eins,) ersetzt.