Bundesrecht konsolidiert

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Erklärung des Kollektivvertrages für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der privaten Bildungseinrichtungen zur Satzung § 2

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Erklärung des Kollektivvertrages für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der privaten Bildungseinrichtungen zur Satzung

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 118/2025 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 242/2026

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 2

Inkrafttretensdatum

01.05.2025

Außerkrafttretensdatum

30.06.2026

Index

60/03 Kollektives Arbeitsrecht

Beachte

materiell derogiert durch BGBl. II Nr. 242/2026

Text

Inhalt der Satzung

Paragraph 2,

 

  1. Ziffer eins
    Der zwischen der Berufsvereinigung der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber privater Bildungseinrichtungen (BABE) und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft GPA und Gewerkschaft VIDA, abgeschlossene

Kollektivvertrag für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der privaten Bildungseinrichtungen (Stand 1. Mai 2025),

beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz unter Registerzahl KV 355 aus 2025, hinterlegt und am 6. Juni 2025 auf der „Elektronischen Verlautbarungs- und Informationsplattform des Bundes“ kundgemacht,

wird zur Satzung erklärt.

  1. Ziffer 2
    Von der Satzungserklärung werden nachstehende Bestimmungen des angeführten Kollektivvertrags ausgenommen:
    • Strichaufzählung
      Paragraphen eins, und 2
    • Strichaufzählung
      Paragraph 4, Absatz 7
    • Strichaufzählung
      Paragraph 17 a
    • Strichaufzählung
      Paragraph 31
    • Strichaufzählung
      Paragraph 32
    • Strichaufzählung
      Paragraph 34, mit Ausnahme des vorletzten Absatzes
  2. Ziffer 3
    Soweit im angeführten Kollektivvertrag auf dessen Inkrafttreten mit 1. Mai 2025 abgestellt wird, wird diese Bezugnahme durch eine Bezugnahme auf das Inkrafttreten der Satzung (Paragraph 3, Absatz eins,) ersetzt.

Schlagworte

Verlautbarungsplattform

Im RIS seit

27.06.2025

Zuletzt aktualisiert am

13.08.2026

Gesetzesnummer

20012909

Dokumentnummer

NOR40270039

European Legislation Identifier (ELI)

https://ris.bka.gv.at/eli/bgbl/ii/2025/118/P2/NOR40270039

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