Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Erklärung der Lohnordnung für die Arbeiterinnen und Arbeiter sowie für gewerbliche Lehrlinge im Fußpfleger-, Kosmetiker- und Masseurgewerbe zur Satzung
Typ
V
§/Artikel/Anlage
§ 3
Inkrafttretensdatum
01.07.2025
Außerkrafttretensdatum
Index
60/03 Kollektives Arbeitsrecht
Text
Beginn der Wirksamkeit und Geltungsdauer der Satzung
Als Wirksamkeitsbeginn der Satzung gemäß § 2 wird der 1. Juli 2025 festgesetzt. Die Geltungsdauer der Satzung richtet sich nach der Geltungsdauer des gesatzten Kollektivvertrages. Als Wirksamkeitsbeginn der Satzung gemäß Paragraph 2, wird der 1. Juli 2025 festgesetzt. Die Geltungsdauer der Satzung richtet sich nach der Geltungsdauer des gesatzten Kollektivvertrages.
§ 6 des gesatzten Kollektivvertrages tritt abweichend von Z 1 mit 1. Jänner 2024 in Kraft und mit 31. Dezember 2024 außer Kraft.Paragraph 6, des gesatzten Kollektivvertrages tritt abweichend von Ziffer eins, mit 1. Jänner 2024 in Kraft und mit 31. Dezember 2024 außer Kraft.
Im RIS seit
27.06.2025
Zuletzt aktualisiert am
27.06.2025
Gesetzesnummer
20012908
Dokumentnummer
NOR40270036