Bundesrecht konsolidiert

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Vergütungsverordnung 2024 § 7

Kurztitel

Vergütungsverordnung 2024

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 337/2024

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 7

Inkrafttretensdatum

04.12.2024

Außerkrafttretensdatum

Index

21/05 Börse

Beachte

zum Bezugszeitraum vgl. § 11 Abs. 1

Text

Jahrespauschale des Vorsitzenden der Übernahmekommission und seiner Stellvertreter

Paragraph 7,

Für die Tätigkeit als Behördenleiter bzw. als Stellvertreter des Behördenleiters gebühren dem Vorsitzenden der Übernahmekommission eine Jahrespauschale von 19 500 Euro und seinen Stellvertretern eine Jahrespauschale von je 6 500 Euro.

Im RIS seit

04.12.2024

Zuletzt aktualisiert am

04.12.2024

Gesetzesnummer

20012753

Dokumentnummer

NOR40266668

European Legislation Identifier (ELI)

https://ris.bka.gv.at/eli/bgbl/ii/2024/337/P7/NOR40266668

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