Kurztitel

Vergütungsverordnung 2024

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 337 aus 2024,

Typ

römisch fünf

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 7

Inkrafttretensdatum

04.12.2024

Index

21/05 Börse

Beachte

zum Bezugszeitraum vergleiche Paragraph 11, Absatz eins

Text

Jahrespauschale des Vorsitzenden der Übernahmekommission und seiner Stellvertreter

Paragraph 7,

Für die Tätigkeit als Behördenleiter bzw. als Stellvertreter des Behördenleiters gebühren dem Vorsitzenden der Übernahmekommission eine Jahrespauschale von 19 500 Euro und seinen Stellvertretern eine Jahrespauschale von je 6 500 Euro.

Zuletzt aktualisiert am

04.12.2024

Gesetzesnummer

20012753

Dokumentnummer

NOR40266668