Vergütungsverordnung 2024
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 337 aus 2024,
römisch fünf
Paragraph 7
04.12.2024
21/05 Börse
zum Bezugszeitraum vergleiche Paragraph 11, Absatz eins
Für die Tätigkeit als Behördenleiter bzw. als Stellvertreter des Behördenleiters gebühren dem Vorsitzenden der Übernahmekommission eine Jahrespauschale von 19 500 Euro und seinen Stellvertretern eine Jahrespauschale von je 6 500 Euro.
04.12.2024
20012753
NOR40266668