Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Frauenförderungsplan des Bundesministeriums für Justiz für den Zeitraum bis 31. Dezember 2028
Typ
V
§/Artikel/Anlage
§ 4
Inkrafttretensdatum
02.02.2024
Außerkrafttretensdatum
16.03.2026
Index
63/08 Sonstiges Allgemeines Dienst- und Besoldungsrecht
Beachte
materiell derogiert durch
BGBl. II Nr. 54/2026
Text
Frauenförderungsgebot
§ 4.Paragraph 4,
(1)Absatz eins,Es gehört zu den Dienstpflichten der Vertreterinnen oder Vertreter des Dienstgebers (§ 2 Abs. 4 B-GlBG), nach Maßgabe der Vorgaben des Frauenförderungsplanes auf eine Beseitigung einer bestehenden Unterrepräsentation von Frauen an der Gesamtzahl der dauernd Beschäftigten und der Funktionen sowie von bestehenden Benachteiligungen von Frauen im Zusammenhang mit dem Dienstverhältnis hinzuwirken (Frauenförderungsgebot). Im Falle einer Unterrepräsentation hat die jeweilige Dienstbehörde geeignete Frauen anzusprechen und zur Bewerbung einzuladen.Es gehört zu den Dienstpflichten der Vertreterinnen oder Vertreter des Dienstgebers (Paragraph 2, Absatz 4, B-GlBG), nach Maßgabe der Vorgaben des Frauenförderungsplanes auf eine Beseitigung einer bestehenden Unterrepräsentation von Frauen an der Gesamtzahl der dauernd Beschäftigten und der Funktionen sowie von bestehenden Benachteiligungen von Frauen im Zusammenhang mit dem Dienstverhältnis hinzuwirken (Frauenförderungsgebot). Im Falle einer Unterrepräsentation hat die jeweilige Dienstbehörde geeignete Frauen anzusprechen und zur Bewerbung einzuladen.
(2)Absatz 2,Frauen sind unterrepräsentiert, wenn der Anteil der Frauen an der Gesamtzahl der
dauernd Beschäftigten in der betreffenden Besoldungsgruppe, im betreffenden Entlohnungsschema oder in der betreffenden Verwendungs- oder Entlohnungsgruppe oder
wenn eine Unterteilung in Funktionsgruppen (einschließlich Grundlaufbahn), Gehaltsgruppen oder Bewertungsgruppen besteht – dauernd Beschäftigten in der betreffenden Gruppe oder
sonstigen hervorgehobenen Verwendungen (Funktionen), welche auf die dauernd Beschäftigten in der betreffenden, keine Unterteilung in Gruppen aufweisende Kategorie nach Z 1 entfallen,sonstigen hervorgehobenen Verwendungen (Funktionen), welche auf die dauernd Beschäftigten in der betreffenden, keine Unterteilung in Gruppen aufweisende Kategorie nach Ziffer eins, entfallen,
imSub-Litera, i, m Wirkungsbereich der jeweiligen Dienstbehörde weniger als 50% beträgt.
(3)Absatz 3,Steht einer Verwendungsgruppe eine entsprechende Entlohnungsgruppe gegenüber, ist diese in den Vergleich mit einzubeziehen. Arbeitsplätze der Entlohnungsschemata v sind dabei der ihrer Bewertung im Beamtenrecht entsprechenden Verwendungsgruppe und Funktionsgruppe (einschließlich Grundlaufbahn) zuzuordnen.
(4)Absatz 4,Die in der Anlage angeführten verbindlichen Vorgaben zur Erhöhung des Frauenanteiles legen fest, dass im Sinne einer etappenweisen Beseitigung der bestehenden Unterrepräsentation von Frauen bis zum Erreichen des Ausmaßes von 50% die Verpflichtung zur vorrangigen Aufnahme von Frauen in den Bundesdienst gemäß § 11b B-GlBG und zum Vorrang von Frauen beim beruflichen Aufstieg gemäß § 11c B-GlBG besteht.Die in der Anlage angeführten verbindlichen Vorgaben zur Erhöhung des Frauenanteiles legen fest, dass im Sinne einer etappenweisen Beseitigung der bestehenden Unterrepräsentation von Frauen bis zum Erreichen des Ausmaßes von 50% die Verpflichtung zur vorrangigen Aufnahme von Frauen in den Bundesdienst gemäß Paragraph 11 b, B-GlBG und zum Vorrang von Frauen beim beruflichen Aufstieg gemäß Paragraph 11 c, B-GlBG besteht.
(5)Absatz 5,Als sonstige „hervorgehobene Verwendungen (Funktionen)“ sind anzusehen:
im Bereich der Zentralstelle
die Generalsekretärin oder der Generalsekretär und ihre Stellvertreterinnen und Stellvertreter
Sektionsleiterinnen und Sektionsleiter und ihre Stellvertreterinnen und Stellvertreter
die Generaldirektorin oder der Generaldirektor und ihre Stellvertreterinnen und Stellvertreter
Leiterinnen und Leiter der Stabstellen und ihre Stellvertreterinnen und Stellvertreter
Gruppenleiterinnen und Gruppenleiter und ihre Stellvertreterinnen und Stellvertreter
Abteilungsleiterinnen und Abteilungsleiter und ihre Stellvertreterinnen und Stellvertreter
Referatsleiterinnen und Referatsleiter und ihre Stellvertreterinnen und Stellvertreter
im Bereich der Gerichte und Staatsanwaltschaften
Richterinnen und Richter
die Präsidentin oder der Präsident und die Vizepräsidentinnen und Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofs
Präsidentinnen und Präsidenten und Vizepräsidentinnen und Vizepräsidenten der Oberlandesgerichte und des Bundesverwaltungsgerichts
Präsidentinnen und Präsidenten und Vizepräsidentinnen und Vizepräsidenten der Gerichtshöfe erster Instanz
Kammervorsitzende und Leiterinnen und Leiter der Außenstellen des Bundesverwaltungsgerichts
Richterinnen und Richter der Gehaltsgruppen R 2 (II) und R 3 (III)Richterinnen und Richter der Gehaltsgruppen R 2 (römisch zwei) und R 3 (römisch drei)
Vorsteherinnen und Vorsteher der Bezirksgerichte
Staatsanwältinnen und Staatsanwälte
die Leiterin oder der Leiter der Generalprokuratur und deren oder dessen Erste Stellvertreterinnen oder Erste Stellvertreter
Leiterinnen und Leiter der Oberstaatsanwaltschaften und deren Erste Stellvertreterinnen und Erste Stellvertreter
die Leiterin oder der Leiter der Zentralen Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen und Korruption und deren oder dessen Erste Stellvertreterinnen oder Erste Stellvertreter
Leiterinnen und Leiter der Staatsanwaltschaften und deren Erste Stellvertreterinnen und Stellvertreter
Staatsanwältinnen und Staatsanwälte der Gehaltsgruppen St 2 (II) und St 3 (III)Staatsanwältinnen und Staatsanwälte der Gehaltsgruppen St 2 (römisch zwei) und St 3 (römisch drei)
Gruppenleiterinnen und Gruppenleiter
Bedienstete der allgemeinen Verwaltung
die Leiterin oder der Leiter der Aufsichtsbehörde für Verwertungsgesellschaften und deren oder dessen Stellvertreterin oder Stellvertreter
die Leiterin oder der Leiter des Präsidialbüros, die Leiterin oder der Leiter der Infrastruktur, die Leiterin oder der Leiter der Rechtsabteilung, die Leiterin oder der Leiter des GB-Kommunikation, die Leiterin oder der Leiter des GB-QM, EDV/IT beim Bundesverwaltungsgericht
die Vorsteherinnen und Vorsteher der Geschäftsstellen sowie die Referatsleiterinnen und Referatsleiter bei den Oberlandesgerichten und Oberstaatsanwaltschaften
die Leiterin oder der Leiter des GB-Personal, die Leiterin oder der Leiter des GB-Budget und die Leiterin oder der Leiter des GB-Ausbildung beim Bundesverwaltungsgericht
Referatsleiterinnen und Referatsleiter und Leiterinnen und Leiter der IT-Schulungszentren
Leiterinnen und Leiter der Justiz-Bildungszentren
Vorsteherinnen und Vorsteher der Geschäftsstellen
die Leiterin oder der Leiter der Einbringungsstelle
die Leiterin oder der Leiter der Verrechnungsstelle
Leiterinnen und Leiter der Teamassistenzen und deren Stellvertreterinnen und Stellvertreter
Leiterinnen und Leiter der Verwahrstellen
Vorsteherinnen und Vorsteher der Geschäftsstellen
Kanzleileiterinnen und Kanzleileiter
Leiterinnen und Leiter der Schreibkräftepools
im Bereich des Strafvollzugs und des Vollzugs freiheitsentziehender Maßnahmen sowie der Justizanstalten einschließlich der Bewährungshilfe
Bedienstete der allgemeinen Verwaltung
die Leiterin oder der Leiter der Strafvollzugsakademie
die Leiterin oder der Leiter einer Abteilung oder Stabsstelle in der Strafvollzugsakademie
Leiterinnen und Leiter der Ausbildungszentren
Anstaltsleiterinnen und Anstaltsleiter und deren Stellvertreterinnen und Stellvertreter
Leiterinnen und Leiter der ärztlichen Dienste
Leiterinnen und Leiter der psychologischen Dienste
Leiterinnen und Leiter der Rechtsbüros
Departmentleiterinnen und Departmentleiter
Leitende Anstaltsseelsorgerin/Leitender Anstaltsseelsorger
Leiterinnen und Leiter von Geschäfts- und Außenstellen der Bewährungshilfe
Leiterinnen und Leiter der Sozialen Dienste
Exekutivdienst
die Leiterin oder der Leiter einer Abteilung oder Stabsstelle in der Strafvollzugsakademie
Leiterinnen und Leiter der Ausbildungszentren
Anstaltsleiterinnen und Anstaltsleiter und deren und Stellvertreterinnen und Stellvertreter
Leiterinnen und Leiter der Vollzugsbereiche
Leiterinnen und Leiter der Wirtschaftsbereiche
Departmentleiterinnen und Departmentleiter
Justizwachkommandantinnen und Justizwachkommandanten und deren Stellvertreterinnen und Stellvertreter
Wachzimmerkommandantinnen und Wachzimmerkommandanten
Traktkommandantinnen und Traktkommandanten
Hauptsachbearbeiterinnen und Hauptsachbearbeiter
Leiterinnen und Leiter der Oberaufsichten
Kommandantinnen oder Kommandanten der Justizwachschule
Leiterinnen und Leiter von Kompetenzstellen
im Bereich der Datenschutzbehörde (A 1/v 1)
die Leiterin und der Leiter der Datenschutzbehörde und deren oder dessen Stellvertreterin oder Stellvertreter
(6)Absatz 6,Im Übrigen haben Vertreterinnen oder Vertreter des Dienstgebers nach Maßgabe der Vorgaben dieses Frauenförderungsplanes in allen Bereichen und innerhalb der einzelnen Berufsgruppen des allgemeinen Verwaltungs- und Exekutivdienstes auf eine Beseitigung einer bestehenden Unterrepräsentation von Frauen an der Gesamtzahl der dauernd Beschäftigten im Wirkungsbereich der jeweiligen Dienstbehörde hinzuwirken.
Schlagworte
Verwendungsgruppe, Geschäftsstelle, Verwaltungsdienst
Im RIS seit
02.02.2024
Zuletzt aktualisiert am
27.03.2026
Gesetzesnummer
20012518
Dokumentnummer
NOR40260186