Begleitende Dokumente
-
Hauptdokument
Kurztitel
Frauenförderungsplan des Bundesministeriums für Justiz für den Zeitraum bis 31. Dezember 2028
Typ
V
§/Artikel/Anlage
§ 13
Inkrafttretensdatum
02.02.2024
Außerkrafttretensdatum
16.03.2026
Index
63/08 Sonstiges Allgemeines Dienst- und Besoldungsrecht
Beachte
materiell derogiert durch
BGBl. II Nr. 54/2026
Text
Zusätzliche Maßnahmen zur Frauenförderung im Strafvollzug
Aufnahmeverfahren
§ 13.Paragraph 13,
(1)Absatz eins,Die Leiterinnen und Leiter der nachgeordneten Dienststellen sowie die für die Bediensteten der Zentralstelle (Sektion II) und der nachgeordneten Dienststellen im Planstellenbereich „Justizanstalten“ und der Bewährungshilfe zuständigen Organisationseinheiten des Bundesministeriums für Justiz haben dafür zu sorgen, dass die Recruitingmaßnahmen für den Berufszugang und das Aufnahmeverfahren besonders auf die Gewinnung von Frauen für den Exekutivbereich ausgerichtet sind.Die Leiterinnen und Leiter der nachgeordneten Dienststellen sowie die für die Bediensteten der Zentralstelle (Sektion römisch zwei) und der nachgeordneten Dienststellen im Planstellenbereich „Justizanstalten“ und der Bewährungshilfe zuständigen Organisationseinheiten des Bundesministeriums für Justiz haben dafür zu sorgen, dass die Recruitingmaßnahmen für den Berufszugang und das Aufnahmeverfahren besonders auf die Gewinnung von Frauen für den Exekutivbereich ausgerichtet sind.
(2)Absatz 2,Der Auswahl- und Aufnahmeprozess soll binnen 3 Monaten nach Ablauf der Bewerbungsfrist abgeschlossen werden.
Schlagworte
Auswahlprozess
Im RIS seit
02.02.2024
Zuletzt aktualisiert am
27.03.2026
Gesetzesnummer
20012518
Dokumentnummer
NOR40260196